Geschafft. Die Biogasfirma KTG Energie kann im Insolvenzplanverfahren fortgeführt werden. Das für das Insolvenzverfahren zuständige Amtsgericht in Neuruppin bestätigte den Fahrplan der Insolvenzrechtler von Görg und des Sachwalters Prof. Dr. Torsten Martini von Leonhardt Rattunde. In dem Beschluss wurde die Zustimmung der Anleihegläubiger gerichtlich ersetzt und die Zech-Gruppe als Massedarlehensgeber eingebunden. Eine solche Konstellation gilt als äußerst selten. Für die Anleger dürfte das dann ein „Schlag ins Kontor“ sein.
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