In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KG MS „Matthias Claudius“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co., vertr. d.d. Verwaltung MS „Matthias Claudius“ Schiffahrtsgesellschaft mbH, Raboisen 38, 20095 vertr. d.d. GF. Peter Rieck, Buchtallee 19, 21465 Reinbek, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg zu HRA 110203, ist heute, am 8.8.2016 um 14.15 Uhr, angeordnet worden: Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt., § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin / den Schuldner bleiben weiterhin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO)
Amtsgericht Reinbek 8 IN 130/16:
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