Startseite Vorsicht Insolvenzen KG Schifffahrtsgesellschaft MS „Tini“ mbH & Co. – Insolvent
Insolvenzen

KG Schifffahrtsgesellschaft MS „Tini“ mbH & Co. – Insolvent

Schiffsbeteiligung | © Comfreak / Pixabay
Teilen

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KG Schifffahrtsgesellschaft MS „Tini“ mbH & Co., Lindenstraße 24, 21635 Jork, Postanschrift: Dünenweg 21, 27476 Cuxhaven, (AG Tostedt, HRA 121097), vertr. d. die persönlich haftende Gesellschafterin MS „Tini“ GmbH, diese vertr. d. den Geschäftsführer, ist am 17.10.2018 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Gerhard-Rohlfs-Str. 16, 28757 Bremen, Tel.: 0421-200 959 0, Fax: 0421-200 959 29, E-Mail: moritz.sponagel@sponagel-recht.de, Internet: www.sponagel-recht.de bestellt worden.

 

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

 

Rechtsmittelbelehrung

 

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 17.10.2018 12 IN 122/18:

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
DeutschlandInsolvenzen

Insolvenz: Diamond Coating Solutions AG

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Diamond Coating Solutions AG Am...

DeutschlandInsolvenzen

Insolvenz: dt.re Development GmbH

1542 IN 1380/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. dt.re...

DeutschlandInsolvenzen

Die neuen d.i.i Insolvenzen

03.05.2024 810 IN 544/24 D Frankfurt am Main d.i.i. 101 Immobilien GmbH...

Insolvenzen

Insolvenz: Glückskind Berlin GmbH

36g IN 1813/24 | In dem Verfahren über den Antrag Glückskind Berlin...