Im EU-Parlament und im Ministerrat wird aus einem Kommissionsentwurf gerade die Verordnung zu künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Kommission wie EU-Parlament stufen den Einsatz von KI in den Bereichen Gesundheit und Strafverfolgung gleichermaßen als „Hochrisikoanwendungen“ ein, für die besonders strikte Auflagen gelten sollen.
Während es derzeit also noch kein Regelwerk für KI gibt, hat die EU-Kommission einen Forschungsauftrag ausgeschrieben, der einer Höchstrisikoanwendung gleichkommt. KI-Anwendungen sollen nämlich in mehreren Innenministerien der EU an Ort und Stelle anhand von echten Datensätzen trainiert werden. Die Ausschreibung läuft bis Mitte Mai.
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