Die französische Ratspräsidentschaft hat ihren Fortschrittsbericht zur kommenden Verordnung „Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz“ (KI) vorgelegt. Dieser Bericht lässt kaum Zweifel offen, in welche Richtung dieser Fortschritt geht.
Mehr „Flexibilität für Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen“ durch „weniger strenge Anforderungen“, heißt es da und auch, dass dafür „Kompromisse“ in den Bereichen „Schutz der Privatsphäre oder Fairness“ erforderlich seien. Diese Verordnung greift nämlich tief in die bestehenden Daten- und Konsumentenschutzgesetze ein.
Kommentar hinterlassen