Die EU hat Ende Mai ein Regelwerk für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) verabschiedet. Der sogenannte „AI Act“ soll gleichzeitig Grundrechte sichern und Innovation ermöglichen. Je nach Risiko der Anwendung gelten unterschiedlich strenge Regeln, wobei es Ausnahmen gibt. Die meisten Bestimmungen werden erst 2026 in Kraft treten.
Experten sehen große Herausforderungen bei der Umsetzung des „AI Act“. Die Harmonisierung in den unterschiedlichen KI-Ökosystemen der Mitgliedsstaaten wird als Mammutaufgabe betrachtet. Zudem besteht die Sorge, dass die EU im globalen Wettbewerb mit China und den USA ins Hintertreffen geraten könnte.
Kritiker bemängeln, dass der „AI Act“ an vielen Stellen nicht weit genug geht, um Grundrechte zu schützen. Insbesondere bei biometrischen Anwendungen wie Gesichtserkennung gebe es Schlupflöcher für staatliche Überwachung. Datenschutzorganisationen fordern ein vollständiges Verbot solcher Praktiken.
Auch die Zukunftssicherheit des Regelwerks wird angezweifelt. Angesichts der rasanten Entwicklung im KI-Bereich seien mehrfache Anpassungen zu erwarten. Eine breitere Definition von KI und ein Verbot bestimmter Verfahren statt Technologien werden als mögliche Lösungen ins Spiel gebracht.
Es bleibt abzuwarten, ob der „AI Act“ ab 2026 sein Ziel erreichen kann, Wirtschaft und Grundrechte in Einklang zu bringen. Die neue EU-Kommission wird sich intensiv mit dem Thema KI befassen müssen, um mit den rasanten Fortschritten Schritt zu halten.
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