Das Kabinett hat grünes Licht für den Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung gegeben. Die Ampelkoalition konnte nach intensiven Gesprächen die letzten strittigen Punkte ausräumen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte den Entwurf vorgelegt, der in der vergangenen Kabinettssitzung aufgrund ungeklärter Fragen, insbesondere in Bezug auf die Leistungen für Asylbewerber, nicht behandelt wurde. Ein bedeutender Aspekt des Kompromisses: Der in der Corona-Pandemie eingeführte Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind und Monat wird ab 2025 für Kinder von Asylsuchenden nicht mehr gelten. Dieser Schritt wurde insbesondere von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) befürwortet, der auf mögliche negative Anreize im Asylrecht hinwies.
Gleichwohl wird der Corona-Sofortzuschlag in die neu konzipierte Kindergrundsicherung integriert. Ab dem Jahreswechsel 2024/2025 sollen auch Asylbewerber von einer angepassten Regelbedarfsanpassung profitieren.
Die neu geplante Kindergrundsicherung, die ab 2025 in Kraft treten soll, zielt darauf ab, verschiedene familienbezogene Leistungen zu vereinheitlichen. Dazu gehören das Kindergeld, der Kinderzuschlag und weitere Unterstützungen. Der Garantiebetrag, im Wesentlichen das aktuelle Kindergeld, wird unabhängig vom Einkommen an alle Familien ausgezahlt. Zusätzlich wird ein Zusatzbetrag eingeführt, der sich nach dem Alter der Kinder und dem Einkommen der Eltern richtet. Mit dieser Reform soll gewährleistet werden, dass berechtigte Familien ihre Ansprüche leichter und unkompliziert über ein Online-Portal geltend machen können.
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