Verbraucherschutzinformationen

Kinderinvalidität

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Wenn ein Kind nach einem schweren Unfall oder einer verheerenden Krankheit invalide wird, hat das gravierende Folgen. Zum Verlust von Lebensqualität können hohe Belastungen beispielsweise für notwendige Umbaumaßnahmen der Wohnung und finanzielle Einbußen durch zusätzliche Kinderbetreuungskosten kommen.

Wenn Eltern eine Kinderunfallversicherung abschließen, bedenken sie oft nicht, dass ein invalides Kind später als Erwachsener womöglich ohne Erwerbseinkommen leben muss. „Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung sind Eltern und ihre Kinder gegen die gravierenden Folgen einer Kinderinvalidität abgesichert“, informiert Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Versicherungsschutz besteht sowohl bei Invalidität durch einen Unfall als auch durch eine Krankheit.“

Der Versicherer leistet bei einer Kinderinvaliditätsversicherung auch dann, wenn das Kind schwer erkrankt und dadurch seine körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird. Invalidität bedeutet, dass das Kind zu mindestens 50 Prozent schwerbehindert ist. Das ist deshalb besonders wichtig, weil Kinder sehr viel häufiger wegen einer Krankheit invalide werden als nach einem Unfall. Nicht einmal ein Prozent der Invalidität von Kindern geht auf einen Unfall zurück, während 90 Prozent krankheitsbedingt invalide werden.

Die Verbraucherzentrale rät, beim Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung auf folgende Punkte zu achten:

  • Die Rente sollte mindestens 1000 Euro im Monat betragen. Mit weniger wird es kaum möglich sein, dem Kind auch später einen Lebensstandard oberhalb des Sozialhilfeniveaus zu ermöglichen.
  • Die Police gibt es sowohl als eigenständige Versicherung als auch als Zusatzversicherung zu einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung. Diese Kombination ist jedoch meist nicht empfehlenswert. Solche Produkte sind wenig transparent, sehr unflexibel und meist nicht so ertragreich wie andere Geldanlagen.
  • Die Versicherer bieten die Verträge in der Regel ab dem ersten Geburtstag an, in seltenen Fällen auch schon sechs Wochen nach der Geburt. Ein Vertragsabschluss ist meist nur bis zum 14. oder 16. Lebensjahr möglich.
  • Wird das Kind invalide, zahlt die Versicherung die Rente bis zu seinem Tod, teilweise erfolgt auch eine einmalige Kapitalleistung.
  • Es ist sinnvoll, Tarife mit wenigen Krankheitsausschlüssen zu wählen. Wichtig ist, dass der Versicherer auch dann leistet, wenn eine psychische Krankheit zur Invalidität führt.
  • Die Gesundheitsfragen im Antrag sollten äußerst präzise und gewissenhaft beantwortet werden, damit der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung nicht verweigern kann.
  • Es ist ideal, wenn Versicherer bei Ende der Versicherungslaufzeit ohne Gesundheitsprüfung einen Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten.

Je nach Leistung schwanken die Preise zwischen ca. 100 und 400 Euro im Jahr. Die Verbraucherzentrale rät dringend dazu, sich zunächst zu überlegen, was genau versichert sein soll und dann Vergleichsangebote einzuholen und einen passenden Anbieter auszuwählen. Einen Vergleichstest bietet die Stiftung Warentest (Link verlässt die Seite der VZ).

Informationen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite zum Thema Kinderinvalidität.

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