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Kinderpornografie-Verfahren gegen Zschäpe

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Das Verfahren wegen des Besitzes von Kinderpornografie gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe wurde nicht weiter verfolgt, weil die sonstigen Vorwürfe – unter anderem die Mittäterschaft an zehn Morden – schwerer wiegen.

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