Ja, ganz klar. Jene, die man eindeutig als Kinderschänder identifiziert hat, sollte man namentlich im Internet veröffentlichen. Solche Menschen haben kein Recht darauf, dass man ihre Daten schützt. Ich bin überzeugt davon, dass ein „Internetpranger“ hier mehr Wirkung zeigen würde als jede Verurteilung.
Dass sich solche Straftäter noch auf den Datenschutz berufen können, ist ein unschöner „Treppenwitz der Geschichte“. Jeder, der solche Straftaten begeht, muss wissen, was ihm droht, wenn seine Taten herauskommen. Ich habe keinerlei Verständnis für solche Straftäter.
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