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Kino.to-da schmunzelt man

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Das Sächsische Innenministerium hat von der Kölner Anwaltskanzlei Obladen Gaessler eine ungewöhnliche Abmahnung in Verbindung mit der Beschlagnahmung von Kino.to zugestellt bekommen.

Die Kriminalpolizei Sachsen hat gegen das Telemediengesetz in Bezug auf die Impressumspflicht verstoßen, weil sich auf der Seite lediglich ein Hinweis der Kriminalpolizei, aber kein Impressum befindet, so die Begründung.Unter dem Link Kino.to hatte die Polizei nach Abschaltung der Seite einen Hinweis hinterlassen, dass die Domain wegen Verdachts von Urheberverletzungen geschlossen wurde. Den Anwälten zufolge, die im Namen der Betreiber der Plattform Cineastentreff.de agieren, hat die Kriminalpolizei Sachsen damit gegen die Impressumspflicht verstoßen. In der Abmahnungserklärung, die mit einer Unterlassungserklärung sowie einer Geldbuße von 411,30 Euro verbunden ist, heißt es:
Damit ist dem Internetnutzer nicht ersichtlich, wer für den Inhalt verantwortlich ist. Dies gilt umso mehr als dass der Hinweis auf ‚die Kriminalpolizei‘ mehr als nur allgemein gehalten ist. Der Internetnutzer kann damit gar nichts anfangen und hat keinerlei Ansprechpartner, bzw. Postanschrift des Verantwortlichen für die Seite. Wegen eines fehlenden Impressums werden jährlich tausende Homepagebetreiber abgemahnt. Als Behörde müssen Sie genauso wie etwa Internethändler, Gewerbetreibende oder einfache Internetuser den Informationspflichten nachkommen. Insoweit trifft Sie keinerlei Privilegierung.“

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