Ja, klarer Kommentar von uns aus der Redaktion. Da wird kein Anleger erfreut sein über diese Bilanz. Ob die Herern das aber überhaupt besser können, ist eine andere Frage. Die lassen wir mal so im Raum stehen.
KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG
Tönisvorst
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz zum 31. Dezember 2019
AKTIVA
31.12.2019 | Vorjahr | ||
€ | € | € | |
A. Anlagevermögen | |||
Sachanlagen | |||
1. Baumbestand | 1.233.224,62 | 930.805,23 | |
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 103.681,40 | 0,00 | |
1.336.906,02 | 930.805,23 | ||
B. Umlaufvermögen | |||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 215.886,43 | 0,00 | |
2. sonstige Vermögensgegenstände | 39.608,63 | 39.876,39 | |
255.495,06 | 39.876,39 | ||
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 1.955.525,45 | 2.631.693,46 | |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 31.173,12 | 0,00 | |
3.579.099,65 | 3.602.375,08 |
PASSIVA
31.12.2019 | Vorjahr | ||
€ | € | € | |
A. Eigenkapital | |||
I. Kapitalkonto I (Kommanditeinlagen) | 3.934.000,00 | 3.934.000,00 | |
II. Kapitalkonto II (Kapitalrücklagen/Agio) | 195.950,00 | 195.950,00 | |
III. Kapitalkonto III (Verlustvortragskonto) | 666.224,23- | 647.811,29- | |
B. Rückstellungen | |||
1. Steuerrückstellungen | 0,00 | 13.200,00 | |
2. sonstige Rückstellungen | 29.910,00 | 22.510,00 | |
29.910,00 | 35.710,00 | ||
C. Verbindlichkeiten | |||
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 59.360,16 | 59.093,95 | |
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 26.103,72 | 25.432,42 | |
85.463,88 | 84.526,37 | ||
3.579.099,65 | 3.602.375,08 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
Geschäftsjahr | Vorjahr | |
€ | € | |
1. Umsatzerlöse | 707,56 | 0,00 |
2. sonstige betriebliche Erträge | 14.757,50 | 682,50 |
3. sonstige betriebliche Aufwendungen | 33.929,00 | 237.791,89 |
4. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 51,00 | 0,00 |
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0,00 | 4.920,57 |
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0,00 | 13.200,00 |
7. Ergebnis nach Steuern | 18.412,94- | 255.229,96- |
8. Jahresfehlbetrag | 18.412,94 | 255.229,96 |
9. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 647.811,29 | 392.581,33 |
10. Kapitalkonto III (Verlustvortragskonto) | 666.224,23- | 647.811,29- |
Anhang für das Geschäftsjahr 2019
KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG, Tönisvorst
I. Allgemeine Angaben
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Tönisvorst. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6590 eingetragen.
2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss 2019 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und der §§ 264 ff. HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine Personenhandelsgesellschaft i.S.d. § 264a HGB. Nach § 267a Abs. 1 HGB ist sie als haftungsbeschränkte Kleinstpersonenhandelsgesellschaft einzustufen. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 264 Abs. 1 S. 5, 266 Abs. 1 S. 4 und § 275 Abs. 5 HGB wurden nicht in Anspruch genommen.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der Vorschriften in § 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.
Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Anschaffungskosten- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert.
Bei den gepflanzten Bäumen werden die Kosten für die Pflanzung, die Kosten der laufenden Bewirtschaftung und angemessene Teile der Pachtaufwendungen sowie der Verwaltungsgemeinkosten als Herstellungskosten aktiviert.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit ihrem Nominalbetrag. Zweifelhafte Forderungen bestehen nicht.
Bei der Bemessung der Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken ausreichend und angemessen Rechnung getragen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Insoweit die Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, werden diese Beträge nach § 253 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Bewertungsgrundsätze des Vorjahres wurden unverändert fortgeführt.
II. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen insgesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
III. Sonstige Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von ca. TEUR 1.145, die insbesondere aus Pachtverträgen, Haftungs- und Geschäftsführungsvergütungen sowie aus Vergütungen an den Treuhänder für die laufende Verwaltung aus der laufenden Bewirtschaftung der Plantage resultieren.
2. Komplementärgesellschaft
Komplementärgesellschaft ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH, Tönisvorst. Ihr gezeichnetes Kapital beträgt EUR 25.000,00.
3. Geschäftsführung
Als Komplementärin ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH, Tönisvorst, zur alleinigen Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Die Komplementärin wird vertreten durch ihre Geschäftsführerin Frau Allin Gasparian.
4. Mitarbeiter
Im Berichtsjahr beschäftigte die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter.
Tönisvorst, 24. August 2020
KiriFarm Spaniel GmbH & Co. KG
gez. Allin Gasparian
als Geschäftsführerin der WeGrow Beteiligungs-GmbH
– Geschäftsführerin –
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2019
Anschaffungskosten/Herstellungskosten | |||||
Stand 01.01.2019 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2019 | |
€ | € | € | € | € | |
Anlagevermögen | |||||
Sachanlagen | |||||
1. Baumbestand | 930.805,23 | 571.950,39 | 269.531,00 | 0,00 | 1.233.224,62 |
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 103.681,40 | 0,00 | 0,00 | 103.681,40 |
Summe Sachanlagen | 930.805,23 | 675.631,79 | 269.531,00 | 0,00 | 1.336.906,02 |
Summe Anlagevermögen | 930.805,23 | 675.631,79 | 269.531,00 | 0,00 | 1.336.906,02 |
Abschreibungen | Zuschreibungen | |||||
Stand 01.01.2019 | Geschäftsjahr | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2019 | Geschäftsjahr | |
€ | € | € | € | € | € | |
Anlagevermögen | ||||||
Sachanlagen | ||||||
1. Baumbestand | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Summe Sachanlagen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Summe Anlagevermögen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Buchwerte | ||
Stand 31.12.2019 | Stand 31.12.2018 | |
€ | € | |
Anlagevermögen | ||
Sachanlagen | ||
1. Baumbestand | 1.233.224,62 | 930.805,23 |
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 103.681,40 | 0,00 |
Summe Sachanlagen | 1.336.906,02 | 930.805,23 |
Summe Anlagevermögen | 1.336.906,02 | 930.805,23 |
Kapitalkontenentwicklung zum 31. Dezember 2019
Kapitalkonto I Kommanditeinlagen | Kapitalkonto II Kapitalrücklagen / Agio | Kapitalkonto III Verlustvortrag | Kapitalkonto IV Verrechnung | ||
€ | € | € | € | € | |
01.01.2019 | 3.934.000,00 | 195.950,00 | -647.811,29 | 0,00 | 3.482.138,71 |
+ Einlagen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
– Entnahmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
+ Gewinn | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
– Verlust | 0,00 | 0,00 | -18.412,94 | 0,00 | -18.412,94 |
31.12.2019 | 3.934.000,00 | 195.950.00 | -666.224,23 | 0,00 | 3.463.725,77 |
Lagebericht
I. Grundlagen des Unternehmens
1. Geschäftsmodell
Geschäftsmodell der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG (im Folgenden auch KiriFarm Spanien, Gesellschaft oder Unternehmen genannt) ist die Investition in eine nachhaltige Kiri-Holzproduktion an ausgewählten Bewässerungsstandorten in Spanien. Ziel ist die Anlage von Kiri-Anbauflächen, deren ökologisch nachhaltige Bewirtschaftung über einen Zeitraum von ca. 8 bis 10 Jahren und ein sich anschließender Verkauf der sich entwickelten Baumbestände bzw. des bis dahin produzierten Holzes.
Das benötigte Pflanzgut wird von der WeGrow GmbH bezogen. Die im Jahr 2009 gegründete WeGrow GmbH gilt in Europa als einer der marktführenden Produzenten von Kiri-Jungpflanzen. Qualitätsmerkmale der von der WeGrow GmbH produzierten Pflanzen sind neben einem hohen Abhärtungsgrad, einem homogenen und vitalen Wurzelsystem insbesondere die hochwertigen genetischen Eigenschaften der sortenschutzrechtlich geschützten Sorten NordMax21® und Phoenix One®.
Für die Auswahl und vertragliche Sicherung geeigneter Anbauflächen, deren Erschließung und Inbetriebnahme sowie deren anschließende Bewirtschaftung hat die Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag mit der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH geschlossen und ihr die Besorgung der mit ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verbundenen operativen Geschäfte übertragen, die der Erfüllung des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft dienen. Das beauftragte landwirtschaftliche Lohnunternehmen ist seit dem Jahr 2010 auf die Flächenerschließung, die Pflanzung, die Baum- und Flächenpflege sowie die Beerntung von Kiri-Anbauflächen spezialisiert.
Die operativen landwirtschaftlichen Arbeiten in Spanien werden in erster Linie von dem spanischen Tochterunternehmen der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH, der WeGrow AgriTec S.L., durchgeführt.
2. Rechtliche und organisatorische Struktur
Gründungsgesellschafter der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG sind die Komplementärin WeGrow Beteiligungs-GmbH und die Gründungskommanditistin WeGrow GmbH, jeweils mit Sitz in Tönisvorst. Persönlich haftende Gesellschafterin (im Folgenden „Komplementärin“ genannt) ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH. Eine Beteiligung an der Gesellschaft erfolgt direkt als Kommanditist und/oder mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin.
Die KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG hält keine Beteiligungen an anderen Unternehmen. Alleinige Gesellschafter der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG sind die Komplementärin WeGrow Beteiligungs-GmbH, die Gründungskommanditistin WeGrow GmbH, die Treuhandkommanditistin SG-Treuhand GmbH sowie eine Vielzahl von weiteren Anlegern.
3. Standorte
Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in Tönisvorst (Deutschland) und unterhält zum Zeitpunkt der Berichtserstellung zwei Produktionsstandorte bei Talavera de La Reina (Spanien) am unmittelbaren Flussufer des Rio Tajo. Die beiden gepachteten Anbauflächen haben zusammen eine Größe von rund 53 Hektar und sind vollständig mit einem Tröpfchen-Bewässerungssystem erschlossen, das teilweise vom Verpächter der Flächen betrieben wird.
Die geplante Akquise neuer Anbauflächen hat sich aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Eindämmungsmaßnahmen im laufenden Geschäftsjahr als sehr schwierig erwiesen. Spanien hatte Mitte März 2020 die europaweit schärfste Ausgangssperre verhängt und unter anderem den „Estado de alarma“ (Alarm-Zustand) ausgerufen, der dreimal verlängert wurde. Der Großraum Madrid, wo sich unsere Produktionsstandorte befinden, war besonders von der Pandemie betroffen. Die Situation hat sich mittlerweile normalisiert; die Reiseverbote sind laut Auswärtigem Amt aufgehoben und die zuständigen Stellen größtenteils wieder geöffnet. Daher sind wir optimistisch, bald weitere Produktionsflächen im Umland von Talavera de La Reina (Zentralspanien) unter Vertrag nehmen zu können.
4. Forschung und Entwicklung
Die Gesellschaft selbst betreibt keine Forschung und Entwicklung, profitiert jedoch von den Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der WeGrow-Gruppe. WeGrow hat eigene Kiri-Baumsorten und Produktionstechnologien entwickelt, die sowohl den Unternehmen der WeGrow-Gruppe wie der KiriFarm Spanien als auch den Anbau-Partnern von WeGrow erprobte und standardisierte Lösungen für die nachhaltige Kiri-Holzproduktion bieten.
Ein großer Teil der Mitarbeiter im Bereich der Pflanzenproduktion (Labor und Gewächshaus) arbeitet nicht nur an der Sicherstellung der fristgerechten Auftragserfüllung, sondern auch an der Weiterentwicklung der Vermehrungsverfahren sowie innovativer Lager- und Logistiklösungen. Gleiches gilt für das Team des Plantagenmanagements, welches neben der operativen Holzproduktion kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Pflanzungs-, Pflege- und Bewässerungstechnologien arbeitet. Hierbei wird neben der Steigerung der Effizienz auch stets eine Optimierung der ökologischen Vorteilhaftigkeit verfolgt.
Im Bereich Forschung und Entwicklung legt WeGrow besonderen Wert darauf, den Unternehmen der WeGrow-Gruppe wie der KiriFarm Spanien sowie den externen Anbau-Partnern genetisch qualitativ hochwertige und standortangepasste Sorten sowie komfortable, zuverlässige und sichere Technologien zur Verfügung zu stellen, die sich leicht skalieren lassen und an die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Produktionsstandortes angepasst werden können.
Die unternehmenseigenen fachlichen Kompetenzen und Kapazitäten in der Forschung und Entwicklung verstärkt WeGrow zusätzlich durch enge Kooperationen mit renommierten universitären Forschungseinrichtungen. Im Forschungsprojekt KiriTec entwickelte WeGrow in den letzten Jahren im Rahmen einer Forschungskooperation mit der Forstwissenschaftlichen Fakultät der Universität Göttingen, Forschungsbereich für Holzbiologie und Holztechnologie, innovative ultraleichte Holzwerkstoffe und Oberflächenmodifikationen auf Basis von Kiri-Holz mit der Zielsetzung, weitere hochpreisige Absatzsegmente für das sich in Produktion befindende Kiri-Holz zu erschließen.
5. Mitarbeiter
Die KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Mit der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH hat die Gesellschaft am 24. November 2016 einen Dienstleistungsvertrag zur Erschließung (Projektentwicklung und Projektmanagement) und Bewirtschaftung von Kiri-Anbauflächen geschlossen. Danach überträgt die Gesellschaft der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH die Besorgung der mit ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verbundenen operativen Geschäfte unter Beachtung der Regelungen des § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Emittentin auf Seite 126f. des Verkaufsprospektes, die der Erfüllung des Unternehmensgegenstandes der Emittentin dienen.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird, entsprechend der Regelungen des Gesellschaftsvertrages, durch die Komplementärin, die WeGrow Beteiligungs-GmbH ausgeführt.
6. Nachhaltigkeit und Klimaschutz
Mit dem nachhaltigen Anbau von Kiri-Holz auf Plantagen außerhalb des Waldes können wir dazu beitragen, dass insbesondere tropische leichte Holzarten aus unseren Regenwäldern substituiert werden können. Das ist eine große Herausforderung. Aber wir wissen, dass es für uns möglich ist, industrielle Holzprodukte ohne die Rodung von Waldflächen herzustellen. Mit jedem gepflanzten Kiri-Baum binden wir im Durchschnitt bis zu 35 Kilogramm an CO 2 pro Wachstumsjahr aus der Atmosphäre und halten es auch nach der Ernte langfristig in innovativen und langlebigen Holzprodukten gebunden. Wir produzieren Kiri-Holz ausschließlich und ausnahmslos zusätzlich zum Wald. Ein strenges Auswahlkriterium der Anbauflächen ist für uns die ökologische Bilanz. Wir pflanzen nur dort, wo eine ökologische Aufwertung im Vergleich zur vorigen Nutzung erfolgt. Dieser Prämisse folgen wir ausnahmslos. Wir haben das Ziel, den Planeten besser zu verlassen, als wir ihn vorgefunden haben.
Umwelt und Klimaschutz
Der nachhaltige Anbau von Kiri-Holz auf Plantagen außerhalb des Waldes hat vielfältigen positiven Einfluss auf die Umwelt:
• |
Aktiver Beitrag zum Klimaschutz, da durch das schnelle Wachstum des Baumes viel CO 2 langfristig aus der Atmosphäre gebunden wird. |
• |
Ökologische Aufwertung der Anbauflächen, da nur auf solchen Flächen angebaut wird, die zuvor in einer weniger umweltverträglichen Nutzung standen. |
• |
Schutz der tropischen Regenwälder, da Kiri-Holz insbesondere tropische leichte Holzarten substituieren kann. |
7. Ziele und Strategien
Ziel der Gesellschaft ist es, weitere bewässerte Anbauflächen, nach Möglichkeit in der Region Talavera de La Reina, als Kiri-Anbauflächen zu erschließen und diese bis zum Verkauf der Baumbestände bzw. des produzierten Holzes ökologisch nachhaltig zu bewirtschaften. Die Strategie hierbei sieht vor, von den vor Ort aufgebauten und bereits mehrjährig bewährten Produktionsstrukturen zu profitieren. Dazu zählen:
• Erfahrenes, auf die Kiri-Holzproduktion spezialisiertes Lohnunternehmen vor Ort (WeGrow AgriTec S.L.), das von der Planung der Bewässerungssysteme über die Einholung von Genehmigungen, die Flächenerschließung, Baum- und Flächenpflegemaßnahmen bis zur Ernte und Vermarktung des Holzes als Partner zur Verfügung steht
• Mehrjährige Erfahrungswerte für die optimale Versorgung der Baumbestände mit Bewässerungswasser und Nährstoffen
• Gut etabliertes und eingespieltes Partnernetzwerk (Flächeneigentümer, Betriebsmittellieferanten, Steuer- und Rechtsberater etc.)
II. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen
1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,6 % erlebte die deutsche Wirtschaft 2019 das zehnte Wachstumsjahr in Folge. Jedoch wuchs sie im Vergleich zum Durchschnittswert dieses Zeitraums (+ 1,3 %) weniger dynamisch. Gestützt wurde das Wachstum vor allem von privaten und staatlichen Konsumausgaben sowie von Bau- und Unternehmensinvestitionen. Besonders stark war der Anstieg im Tief- und Wohnungsbau. Im Euro-Raum betrug die Zuwachsrate des BIP 1,2 %.
Die Weltwirtschaft, die 2,9 % zulegte, erlebte laut dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bis einschließlich 2019 die erste synchrone Expansionsphase seit der Finanzkrise. Der Produktionsanstieg blieb allerdings verhalten – unter anderem, weil die bisher recht robuste US-Konjunktur an Fahrt verlor und auch die chinesische Wirtschaft tendenziell leicht verlangsamt expandierte. Die deutschen Exporte übertrafen 2019 die bisherigen Höchstwerte aus dem Vorjahr, nahmen mit 0,9 % allerdings nicht mehr so kräftig zu wie in den Jahren zuvor. Grund hierfür waren nicht zuletzt die verschiedenen Handelskonflikte sowie Probleme in der Autoindustrie.
Für 2020 wird wegen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Eindämmungsmaßnahmen ein deutlicher Rückgang erwartet – sowohl beim Export als auch beim Bruttoinlandsprodukt. Nahezu alle Volkswirtschaften sind von den Auswirkungen der Krise erfasst worden. Laut Eurostat sank das saisonbereinigte BIP im Euro-Raum im ersten Quartal 2020 bereits um 3,2 % im Vergleich zum Vorjahresquartal. Dass auch das deutsche BIP 2020 deutlich zurückgehen wird, prognostizieren unter anderem die Bundesregierung, der Internationale Währungsfonds und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung.
Eine gute Nachricht gab es 2019 für die deutsche Industrie: Die EU-Kommission und Vertreter der Regierungen
Argentiniens, Brasiliens, Paraguays und Uruguays haben sich im Juni auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Nach seinem Inkrafttreten wird es zwischen der EU und dem südamerikanischen Markt Mercosur viele Barrieren für Exporteure aus Industrie und Landwirtschaft beseitigen. Mit 780 Millionen Konsumenten wird es den größten Markt der Welt schaffen, der – gemessen am BIP – rund ein Viertel der weltweiten Wirtschaftsleistung umfasst. Der Deal ist damit der wirtschaftlich bedeutendste, den die EU bislang abgeschlossen hat. Für europäische Unternehmen öffnet sich in Südamerika ein Markt mit 260 Millionen Konsumenten, der bisher für europäische Exporteure wegen hoher Einfuhrzölle schwer zu erschließen war.
Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die wachsende Weltbevölkerung und die technische Erschließung immer weiterer Einsatzbereiche des Werkstoffes Holz (nachhaltiges Bauen, natürliche Dämmstoffe etc.) führen seit Jahrzehnten zu einer stetig steigenden Nachfrage. So hat sich der weltweite Holzbedarf in den letzten 70 Jahren versiebenfacht. Unter anderem Holzhäuser werden immer beliebter: Laut Statistischem Bundesamt hat der Holzhaus-Bau in den vergangenen zehn Jahren um knapp 50 % zugelegt. 2018 wurde bereits fast jede fünfte Unterkunft in Deutschland aus Holz gebaut – eine Entwicklung, die auch Wissenschaftler begrüßen. Das Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung etwa empfiehlt den verstärkten Einsatz von Holz als Baumaterial, weil sich so zum einen Treibhausgasemissionen aus der Zement- und Stahlproduktion vermeiden lassen und in Bauholz zum anderen CO 2 gespeichert wird.
Weiterentwickelt hat sich auch der Nachfragetrend nach nachhaltigen Holzsortimenten mit Herkunftsnachweis. Ein Hauptgrund liegt hier insbesondere in den neuen Vorgaben der EU-Holzhandelsverordnung aus dem Jahr 2013, wonach nur noch Holz mit dem Nachweis nachhaltiger Herkunft in die EU eingeführt und gehandelt werden darf. Holzverarbeitende Industrien achten zunehmend darauf, nicht mit Raubbau in Verbindung gebracht zu werden, sondern vielmehr das Image der Holzindustrie hinsichtlich ökologischer Vorzüge medial zu stärken. Viele Unternehmen betreiben hierzu gezielt „Greening-Kampagnen“, die dem Verbraucher die konsequente Einhaltung ökologischer und nachhaltiger Standards beim Einkauf und der Verarbeitung des Holzes aufzeigen.
Auf der anderen Seite sinkt das weltweite Angebot, da durch die fortschreitende Abholzung, lange Trockenperioden, zunehmender Borkenkäferbefall besonders bei Nadelbäumen und die strengeren Einschlagvorschriften für natürliche Wälder immer weniger Holz zur Verfügung steht. Der Import von Tropenhölzern nach Europa, darunter die – ähnlich dem Kiri – besonders leichten Sorten Balsa und Abachi, ist in den letzten zwei Jahrzehnten zudem regelrecht eingebrochen; 2018 wurden laut FAO (Food and Agricultural Organisation of the United Nations, Forestry Production and Trade) nur noch rund 7 % der Menge von 1999 eingeführt. Diese Entwicklungen führen seit Jahrzehnten zu regelmäßig steigenden Preisen.
Um den künftigen Bedarf zu befriedigen, sind laut dem Institut für Klimafolgenforschung zusätzlich Plantagen erforderlich. Europäisches Plantagenholz stammt grundsätzlich aus nachhaltigen Quellen, da die strengen europäischen Gesetzgebungen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich die Einhaltung nachhaltiger Standards vorgeben. Der Kiri-Anbau trägt zu einer Schonung natürlicher Wälder, zu einer Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit sowie dem ressourcenschonenden Einsatz von Wasser bei. Zudem bindet der Baum durch sein schnelles Wachstum viel CO 2 aus der Atmosphäre. Sein schnelles Wachstum ermöglicht den Aufbau eines besonders leichten Holzes. Mit einem Eigengewicht von nur 250 bis 350 Kilogramm pro Kubikmeter zählt Kiri-Holz sogar zu den leichtesten bekannten Holzarten weltweit. Es besteht aus einem Polymer wabenförmiger Zellwandverbände. Diese einzigartige Mikrostruktur verleiht Kiri im Vergleich zu anderen leichten Hölzern eine außergewöhnlich hohe relative Festigkeit. Es wird deshalb zu Recht auch häufig als „das Aluminium unter den Hölzern“ bezeichnet. Insbesondere in den Bereichen Möbelbau, Innenraumbau, Transport und Logistik schätzen Holzverarbeiter die einzigartigen materialphysiologischen Vorzüge von Kiri-Holz. War Kiri-Holz mit seinen technischen Vorzügen noch vor wenigen Jahren fast unbekannt in der europäischen Holzverarbeitung, so hat sich in den letzten Jahren das Wissen um diese Holzart schnell verbreitet und die Vielfalt und der Umfang seines Einsatzes stark zugenommen. So setzt einer der größten deutschen Möbelkonzerne bei der Herstellung seiner neuen Möbelkollektion Kiri-Holz als Massivholzkern ein.
Auch Sperrholz wird weltweit immer wichtiger. Die statistischen Daten der FAO untermauern seine stetig steigende Bedeutung als universeller Holzwerkstoff. Die weltweite Produktion von Sperrholz hat sich in den letzten 20 Jahren verdreifacht: Sie stieg von 54,4 Millionen Kubikmeter im Jahr 1999 auf über 163 Millionen Kubikmeter im Jahr 2018 an. Auch die europäischen Sperrholzexporte haben sich in den letzten 20 Jahren sehr positiv entwickelt. Sie haben sich im Zeitraum von 1998 bis 2018 mehr als verdoppelt und stiegen von 3,60 Millionen auf 7,63 Millionen Kubikmeter.
Dass Kiri-Holz sich für leichte Sperrholzplatten eignet, bestätigte die Geschäftsführung des in Europa marktführenden Herstellers in persönlichen Gesprächen mit der technischen Geschäftsführung der WeGrow GmbH. Darüber hinaus bestätigte der Hersteller das positive internationale Marktumfeld für leichte Sperrholzplatten. Technische Tests mit Kiri-Holz in den Furnierindustrieanlagen des Herstellers wurden mit positivem Ergebnis durchgeführt.
2. Entwicklung des Unternehmens in 2019 und 2020
Die Investitionsphase der Gesellschaft begann im Geschäftsjahr 2018 mit der Pflanzung der ersten Kiri-Baumbestände in Spanien am Standort Talavera de La Reina. Ein großer Teil der ausgelieferten Jungpflanzen wurde zwecks Voranzucht in eine dafür angelegte bewässerte Baumschulfläche ausgepflanzt. Auf diese Weise kann das Wachstum bereits stattfinden, ohne dass anfangs die Kosten für die gesamten Flächen im Endabstand anfallen. Mit diesen Bäumen haben wir im Geschäftsjahr 2019 insgesamt rund 33 Hektar der regulären Fläche bepflanzt. Sie entwickeln sich positiv und sind bereits zwischen dreieinhalb und vier Metern hoch.
Nach dem Bescheid der zuständigen Umweltbehörde konnte der Pachtvertrag für eine weitere, unmittelbar an den Flusslauf des Rio Tajo angrenzende Bewässerungsfläche für die KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG geschlossen werden. Aktuell sind für die Gesellschaft insgesamt rund 53 Hektar Anbaufläche für die Kiri-Holzproduktion erschlossen worden. Sie wurden mit automatisierten Bewässerungssystemen ausgestattet und mit Kiri-Bäumen der Sorten Phoenix One® bepflanzt.
Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung haben viele der im Jahr 2018 ausgepflanzten Bäume bereits eine Größe von sechs bis sieben Metern erreicht. Im Zentrum der Baumpflege lagen die mehrmals jährlich durchgeführten Astungen der Baumbestände sowie die Unkrautkontrolle in und zwischen den Baumreihen. Die Dosierung der Bewässerung und Nährstoffausbringung erfolgte immer in Hinblick auf den Klimaverlauf, das Entwicklungsstadium der Bäume und die Jahreszeit. Seit 2019 laufen Bewertungen von weiteren potenziellen Bewässerungsanbauflächen. Hierbei wird insbesondere die Bodeneignung mittels Rammkernsondierung bewertet sowie die Gültigkeit der jeweils vorliegenden Wasserkonzessionen überprüft. Dieser Prozess wurde von den Auswirkungen der Corona-Pandemie im ersten Halbjahr 2020 unterbrochen, wird aber aktuell wieder weiter vorangetrieben.
Erstmalig wurden bei der Installation der Bewässerung die Tropfschläuche unterirdisch verlegt. Im Vergleich zu der oberirdischen Verlegung bringt dies zahlreiche Vorteile mit sich: verringerter Wasserverbrauch durch niedrigere Verdunstungsraten, geringere Folgekosten für die Unkrautkontrolle, weil dem Oberboden weniger Wasser und Nährstoffe zugeführt werden, und zudem eine tiefere Wurzelbildung, die die Standfestigkeit der Bäume erhöht. Weil sich zwei Baumreihen einen Bewässerungsschlauch teilen und so bis zu 50 % der Schlauchlänge eingespart werden kann, werden darüber hinaus Ressourcen geschont – und nicht zuletzt fördert eine unterirdische Verlegung der Tropfschläuche die Pflanzengesundheit, weil der Wurzelhalsbereich schneller abtrocknet und somit das Risiko von Pilzinfektionen reduziert werden kann.
Äußerst zufrieden sind wir mit den Niederschlagsmengen. Nach der extrem langanhaltenden Dürre in 2018 fiel 2019 ausreichend Regen. Die Wasserstände waren durchgehend normal, eine verlässliche und ausreichende Wasserversorgung sämtlicher Baumbestände war zu jeder Zeit gesichert. Um künftigen extremen klimatischen Verhältnissen zu begegnen, versahen wir die Bäume zusätzlich mit einem Schutzanstrich.
Eine Herausforderung in diesem Jahr waren Schäden durch Nagetiere. Mit einer Kombination mehrerer Maßnahmen gelingt es uns jedoch gut, sie unter Kontrolle zu halten. Herausfordernd war für uns zudem der Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Trotz erschwerter Bedingungen konnten wir die Produktion aber fast uneingeschränkt weiterführen.
Täglich erreichen uns zahlreiche Anfragen zum Kauf von Kiri-Holz. Dies bestätigt uns einen deutlich steigenden Bekanntheitsgrad und eine stetig wachsende Nachfrage nach Kiri-Holz in Europa. Großes Interesse am Einsatz von Kiri-Holz wurde uns auch 2019 aus den Bereichen Caravaning-Industrie, Leichtbau-Spezialverpackungen, Möbelherstellung und modularem Holzbau entgegengebracht. Neu hinzu kamen Anfragen aus der Schweiz sowie aus dem Bereich Fassaden und Innenausbau.
a) Ertragslage
Im operativen Geschäftsjahr 2019 betragen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen 34 TEuro (Vorjahr 238 TEuro). An Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind 0 TEuro (Vorjahr 5 TEuro) angefallen. Der Jahresfehlbetrag beträgt 18 TEuro (Vorjahr 255 TEuro).
b) Finanzlage
i. Kapitalstruktur
Das Festkapital der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG beträgt 3.934 TEuro und ist voll eingezahlt. Es setzt sich aus den Kommanditbeteiligungen i.H.v. 3.919 TEuro sowie den Einlagen der Kommanditistin WeGrow GmbH i.H.v. 5 TEuro und der Teuhandkommanditistin SG-Treuhand GmbH i.H.v. 10 TEuro zusammen. Das Kapitalrücklagenkonto setzt sich aus einem 5-prozentigen Aufschlag auf die gezeichneten Pflichteinlagen zusammen und beträgt 196 TEuro.
ii. Investition
Im Geschäftsjahr 2019 wurde insbesondere in den Erwerb von Jungpflanzen sowie in den Bau einer Bewässerungsanlage und die Bewirtschaftung und Pflege der Baumbestände investiert.
iii. Liquidität
Die Liquidität der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG beträgt zum 31. Dezember 2019 1.956 TEuro. Während des gesamten Geschäftsjahres war die Liquidität sichergestellt, fällige Verbindlichkeiten konnten jederzeit termingerecht beglichen werden.
c) Vermögenslage
Die Bilanzsumme der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG beträgt zum Stichtag 3,58 Mio. Euro (Vorjahr 3,60 Mio. Euro). Die sonstigen Vermögensgegenstände von insgesamt 40 TEuro (Vorjahr 40 TEuro) bestehen im Wesentlichen aus Umsatzsteuererstattungsansprüchen. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über 216 TEuro (Vorjahr 0 TEuro) sind Forderungen gegen die WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH i.H.v. 6 TEuro (Vorjahr 0 TEuro) und gegen den KiriFonds III Spanien GmbH i.H.v. 210 TEuro (Vorjahr 0 TEuro) enthalten.
d) Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft
Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 liegt die finanzielle Entwicklung der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG im kalkulierten Rahmen. Aufgrund der sich nach hinten verschobenen Platzierung des Eigenkapitals ist auch mit einer zeitlichen Verschiebung der ersten Baum- bzw. Holzverkäufe zu rechnen. Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2019 über einen Finanzmittelbestand von 1.956 TEuro. Der Baumbestand der Gesellschaft wurde mit einem Anschaffungswert und den Herstellungskosten zu einem Vermögen über insgesamt 1.233 TEuro (Vorjahr 931 TEuro) als Sachanlage im Anlagevermögen der Gesellschaft aktiviert.
3. Angaben nach § 24 Abs. 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Im Geschäftsjahr 2019 erhielt die WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH für ihre Leistungen im Projektmanagement (insbesondere Bodenbewertung, Flächenaufnahmen, Wasserbewertungen, Kartierungs- und Vermessungsarbeiten, Verhandlung mit Flächeneigentümern, Erledigung behördlicher Formalitäten, Beantragung und Bearbeitung von Fördermitteln, Aufbau und Management der Lagerhaltung) einen Gesamtbetrag in Höhe von 78.680,04 Euro (Vorjahr 79 TEuro) und für Monitoring und Qualitätssicherung 12.000,00 Euro (Vorjahr 12 TEuro).
Die Projektentwicklung war 2018 abgeschlossen. Die operative Bewirtschaftung wurde im Geschäftsjahr 2019 von der spanischen Gesellschaft WeGrow AgriTec S.L. durchgeführt, die für ihre Leistungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 326 TEuro (Vorjahr 174 TEuro) erhielt.
Die Gesellschaft verfügte im Berichtsjahr über kein Personal. Insofern fielen keine Vergütungen an. Allerdings waren aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelungen folgende Vergütungen als Aufwand zu berücksichtigen:
1. feste Vergütungen:
• Haftungsvergütung in Höhe von 5 TEuro (Vorjahr 5 TEuro) an die Komplementäre WeGrow Beteiligungs-GmbH.
• Platzierungsabhängige Geschäftsführungsvergütung in Höhe von 18 TEuro (Vorjahr 18 TEuro) an die Komplementärin WeGrow Beteiligungs-GmbH. Der Betrag von 18 TEuro wird ausschließlich an die Komplementärin ausgezahlt. Dem alleinigen Mitglied der Geschäftsführung der Komplementärin, Frau Allin Gasparian, wird dagegen keine Geschäftsführungsvergütung seitens der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG gezahlt.
• Platzierungsabhängige Verwaltungs- und Treuhandtätigkeitsvergütung in Höhe von 20 TEuro (Vorjahr 18 TEuro) an die Treuhandkommanditistin SG-Treuhand GmbH, Aurich.
2. variable Vergütungen:
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine variablen Vergütungen als Aufwendungen zu berücksichtigen.
3. Gewinnbeteiligungen:
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine Gewinnbeteiligungen als Aufwendungen zu berücksichtigen.
Damit sind für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt 43 TEuro (Vorjahr 41 TEuro) an gezahlten Vergütungen in den Aufwendungen der Gesellschaft enthalten.
III. Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken
1. Voraussichtliche Entwicklung
Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 liegt die finanzielle Entwicklung der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG im kalkulierten Rahmen. Aufgrund der sich nach hinten verschobenen Platzierung des Eigenkapitals ist auch mit einer zeitlichen Verschiebung der ersten Baum- bzw. Holzverkäufe zu rechnen. Die Marktaussichten für den Absatz der künftigen Holzernten ist weiterhin als sehr positiv einzustufen. Die Geschäftsführung geht für das Jahr 2020 von einem Jahresfehlbetrag von ca. 72 TEuro aus.
2. Risiken
Die Risiken für die Gesellschaft KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG sind im Beteiligungsprospekt unter Abschnitt
„Risiken“ detailliert und umfänglich dargestellt. Die sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Gesellschaft als besonders relevant darstellenden Risiken sind im Folgenden nochmals kurz zusammengefasst.
Die Produktion von Pflanzen und Holz basiert auf natürlichen Vorgängen, die sowohl durch biotische (Schädlinge, Krankheiten) als auch abiotische (Wasser- und Nährstoffversorgung, Temperatur, Wind etc.) Einflussfaktoren negativ beeinflusst werden können. Da die Holzproduktion im Freiland unter weitgehend natürlichen Umweltbedingungen stattfindet, besteht hier das Risiko, dass biotische und abiotische Störfaktoren den Zuwachs der Bäume negativ beeinflussen, die Entwicklung von Holzvolumen und Holzqualität unter Plan verlaufen und es zu vollständigen Ausfällen einzelner oder aller Anbauflächen kommen kann. Durch den Klimawandel vermehrt auftretende Wetterextreme, wie langanhaltende Dürreperioden oder andere Wetterextreme, stellen sich immer mehr als Risiko für die Land- und Forstwirtschaft dar. Insbesondere unterliegen junge Baumbestände und Bestände auf sandigen, in geringerem Umfang Wasser speichernden Standorten, einem erhöhten Risiko. Auch ist nicht auszuschließen, dass es zukünftig vermehrt zu starken Stürmen kommen kann, die Schäden an den Bäumen anrichten können.
Ein weiteres Risiko besteht darin, dass sich aufgrund eines unerwartet hohen Pflegeaufwandes der Baumbestände oder notwendiger Investitionen in Bewässerungsanlagen die Kosten der Holzproduktion deutlich über die Planzahlen erhöhen und es so zu Liquiditätsengpässen kommen kann.
Zum Zeitpunkt der Lageberichtsaufstellung sind die langfristigen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) auf die Geschäftstätigkeit grundsätzlich nicht abschätzbar. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass die Geschäftstätigkeit weiterhin wie geplant aufrechterhalten werden kann. Diesbezüglich besteht jedoch naturgemäß eine gewisse internationale Unsicherheit.
3. Chancen
Die Chancen der Gesellschaft bestehen weiterhin in der Nachfrage nach Kiri-Holz und einer kontinuierlichen Holzpreissteigerung. Zudem profitieren wir von dem Trend zu nachhaltigen Holzsortimenten mit Herkunftsnachweis.
Unser europäisches Plantagenholz stammt grundsätzlich aus nachhaltigen Quellen, da die strengen europäischen Gesetzgebungen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich die Einhaltung nachhaltiger Standards vorgeben.
Der Kiri-Anbau trägt zu einer Schonung natürlicher Wälder, zu einer Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit sowie dem ressourcenschonenden Einsatz von Wasser bei. Zudem bindet der Baum durch sein schnelles Wachstum viel CO2 aus der Atmosphäre. Kiri-Holz kann darüber hinaus Tropenhölzer substituieren und die steigende Nachfrage nach Sperrholz als universellem Baustoff bedienen. Aber auch von Verarbeitern von Schnittholz ist ein immer stärkeres Interesse an Kiri-Holz zu beobachten. Hier spielen insbesondere das geringe Gewicht und seine Vielzahl materialphysiologischer Vorteile eine entscheidende Rolle.
Tönisvorst, 24. August 2020
KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG
Geschäftsführende Komplementärin
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Tönisvorst, 24. August 2020
KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG
Geschäftsführende Komplementärin
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnIG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019, |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 25 VermAnIG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung der gesetzlichen Vertreter nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnIG sowie alle übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dem entsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussforderung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, die auch die vom Treuhänder verwalteten Kapitalkonten umfassen, der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die vom Treuhänder verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. |
Düsseldorf, den 24. August 2020
ADKL AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Tobias Polka, Witschaftsprüfer
elektronische Signatur:
Tobias Polka
Klaus Verstegen, Witschaftsprüfer
elektronische Signatur:
Klaus Verstegen
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