Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014, Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014
I. Grundlagen, Geschäftsmodell
Die KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG beabsichtigt, an ausgewählten Standorten in Spanien in die nachhaltige Holzproduktion zu investieren, insbesondere sollen Kiri-Plantagen angelegt und bewirtschaftet werden. Geplant ist zunächst die Anlage von Kiri-Pflanzungen mit einer Gesamtgröße von ca.180 Hektar. Die hierfür erforderlichen Anbauflächen sollen durch die KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG direkt gepachtet und/oder erworben werden. Die geplante Laufzeit des Fonds beträgt 10 Jahre. Während dieser Fondslaufzeit sollen die Erträge durch die Veräußerung des abgeernten Holzes und ggf. weiterer landwirtschaftlicher Erzeugnisse erzielt werden.
Die Fondsgesellschaft hat mit der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH am 4. Dezember 2013 einen Dienstleistungsvertrag zur Erschließung (Projektentwicklung und Projektmanagement) und Bewirtschaftung von Kiri-Plantagen abgeschlossen. Danach überträgt die Fondsgesellschaft der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH die Besorgung der mit ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verbundenen operativen Geschäfte, die der Erfüllung des Unternehmensgegenstandes der Fondsgesellschaft dienen. Das Leistungspaket beinhaltet sämtliche Leistungen, die zur Planung und Entwicklung des Unternehmensgegenstandes der Fondgesellschaft notwendig sind.
Es ist vorgesehen, dass die für die Realisierung des Anlagezieles benötigte Anzahl an Jungpflanzen des Kiri-Baumes durch die Fondsgesellschaft von der WeGrow GmbH erworben wird. Die WeGrow GmbH verfügt europaweit über einen der größten Genpools an Kiri-Sorten und Klonen. Für den Anbau in mitteleuropäischen Klimaverhältnissen wählt WeGrow GmbH besonders robuste und frostharte Sorten und/oder Klone. Der bekannteste Vertreter dieser Selektionslinie ist die Sorte NordMax21®. Am 14. Dezember 2012 wurde der WeGrow GmbH vom Bundessortenamt der Bundesrepublik Deutschland der Sortenschutz für die Kiribaum-Sorte NordMax21® erteilt. Zudem ist es WeGrow GmbH gelungen, die exklusiven europäischen Sortenschutzrechte für einen weiteren Kiribaum-Hybrid namens Phoenix One zu erwerben, der insbesondere unter den klimatischen Bedingungen Spaniens überdurchschnittliche Zuwachsraten erzielen kann und dort bereits seit Jahren erprobt wurde.
II. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Der weltweite jährliche Holzbedarf ist seit dem Zweiten Weltkrieg um mehr als 600 Prozent gestiegen. Zeitgleich schwinden die natürlichen Waldvorkommen jährlich in einer Dimension, die der Flächengröße von Deutschland entspricht (Quelle u.a.: Food and Agricultural Organisation FAOWelternährungsorganisation). Durch diese Entwicklungen ist der Konkurrenzdruck unter den Holzabnehmern heute größer denn je. Verarbeitungsindustrien aus den Bereichen Möbelbau, Hausbau, Papierherstellung und Bioenergie konkurrieren untereinander um den begehrten und immer knapper werdenden Rohstoff Holz – dies führt seit Jahrzehnten zu kontinuierlich steigenden Holzpreisen. Zudem gewinnt der Herkunftsnachweis im Holzhandel immer mehr an Bedeutung und findet seine Verankerung in der Europäischen Gesetzgebung wieder. So ist seit 2013 der Handel mit Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag auf dem EU-Binnenmarkt verboten.
Aufgrund dieser Marktentwicklungen ist die Etablierung flächeneffizienter Anbaumethoden zur nachhaltigen Holzgewinnung notwendig geworden. Nachhaltig bewirtschaftete Holzplantagen – wie diese im KiriFonds III Spanien betrieben werden – bieten demnach die Möglichkeit, dem Raubbau an Naturwäldern entgegenzuwirken und einen wirtschaftlich wichtigen Rohstoff wirtschaftlich und schonend zu produzieren. Allein in China werden schon heute jährlich 4.000.000 Kubikmeter Kiriholz gehandelt.
Die steigende Nachfrage und das sinkende Angebot an Holz haben in den letzten Jahrzehnten regelmäßig zu steigenden Preisen und überdurchschnittlich hohen Renditen für Investitionen in Wald geführt. Als direkte Holzproduzenten besteht für die Anleger der KiriFonds die Chance, von diesen positiven Marktentwicklungen unmittelbar zu profitieren.
2. Geschäftsverlauf
Das Geschäftsjahr 2014 war von Tätigkeiten zur Erreichung der Realisierungsschwelle von 1 Million Euro geprägt. Anschließend begann die KirFonds III Spanien GmbH & Co. KG mit ihren ersten Investitionen zum Zwecke der Realisierung des geplanten Unternehmensgegenstandes. Die Fondsgesellschaft und die WeGrow GmbH haben den anvisierten Vertrag über den Erwerb von 35.000 Kiribaum-Jungpflanzen zu einem Erwerbspeis von T€ 190 (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T€ 0) abgeschlossen. Insgesamt war das Geschäftsjahr noch von Tätigkeiten der Initialisierung des Fonds und der Eigenkapitalgewinnung geprägt.
3. Lage
a. Ertragslage
Im ersten operativen Geschäftsjahr der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG betragen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen insgesamt T€ 464 ((Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T€ 4). Diese beinhalten die Kosten für die Eigenkapitalvermittlung in Höhe von T€ 198 (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T€ 0), für das Projektmanagement und die Projektentwicklung in Höhe von T€ 99 (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T€ 0), für die Konzeption und Prospektierung in Höhe von T€ 82 (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T€ 0) sowie für den Jahresabschluss und die Buchführung in Höhe von T€ 16 (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T€ 3). Die Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung an die WeGrow Beteiligungs-GmbH beträgt zusammen T€ 16 (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T€ 0). Das Finanzergebnis von T€ 0,6 (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T€ 0) resultiert aus Zinserträgen auf Festgeldbestände. Der Jahresfehlbetrag beträgt von Euro T€ 464 (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T€ 4).
Jahresüberschüsse sind erst mit dem Holzeinschlag und der Holznutzung geplant. Im Verkaufsprospekt vom 17. März 2014 wurde für 2014 mit einem Verlust von T€ 1.542 geplant. Der Verlust ist niedriger ausgefallen, weil sich die Platzierung des Fonds und damit der Beginn der operativen Tätigkeiten verzögert haben.
Nach den Planungen werden die Umsatzerlöse aus dem Holzverkauf ab dem Geschäftsjahr 2018 generiert.
b. Finanz- und Vermögenslage
Die Bilanzsumme zum Stichtag beträgt T€ 2.261 (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T€ 15). Im Geschäftsjahr 2014 wurden Investitionen von T€ 190 (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T€ 0) getätigt. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 467 (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T€ 4) aus. Das Einlagekonto beträgt T€ 2.502 (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T€ 15), die liquiden Mittel zum 31. Dezember 2014 betragen T€ 2.020 (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr T€ 15).
Während des gesamten Geschäftsjahres war die Liquidität der Gesellschaft sichergestellt, fällige Verbindlichkeiten konnten jederzeit termingerecht beglichen werden.
4. Nachtragsbericht
Seit der Veröffentlichung des Beteiligungsprospektes vom 17. März 2014 wurden bis heute insgesamt zwei Nachträge veröffentlicht: Nachtrag Nr. 1 vom 31. März 2014 und Nachtrag Nr. 2 vom 31. März 2015.
Mit Abschluss des Landespachtvertrages vom 30. März 2015 hat die Fondsgesellschaft ihre erste Plantagen-Fläche mit insgesamt ca. 33 Hektar am Standort La Portella zu einem jährlichen Pachtzinsen von Euro 300 pro Hektar und Jahr für die Mindestdauer von 10 Jahren gepachtet. Mit diesen Investitionen hat die Fondsgesellschaft mit dem Aufbau des Flächenportfolios begonnen. Aktuell laufen die Vorbereitungen für die Aufnahme weiterer konkreter Produktionsflächen am Standort in Nord- und Zentralspanien.
5. Angaben nach § 24 Abs. 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Im Geschäftsjahr 2014 erhielt die WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH für Ihre Leistungen in der Projektentwicklung (insbesondere Standort-Bewertung, Klima-Analysen, Entwicklung des Produktions-Systems, Rechtsrecherchen und Markt-Analysen) und Projektmanagement (insbesondere Boden-Bewertung, Flächen-Aufnahmen, Wasser-Bewertungen, Kartierungs- und Vermessungsarbeiten, Verhandlung mit Flächeneigentümern, Erledigung behördlicher Formalitäten, Beantragung und Bearbeitung von Fördermitteln, Aufbau und Management der Lagerhaltung) einen Gesamtbetrag in Höhe von € 99.060,04 zuzüglich Umsatzsteuer (€ 117.881,45 brutto) (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr € 0,00).
Für die Konzeption und Prospektierung (insbesondere für das Erarbeiten sämtlicher Informationen, Planungen und Unterlagen, die Erstellung eines Fondsprospektes, der für die Anlageentscheidung potentieller Anleger dient), erhielt die WeGrow GmbH einen Betrag in Höhe von € 82.724,50 zuzüglich Umsatzsteuer (€ 97.252,16 brutto) (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr € 0,00).
Für die Eigenkapitalvermittlung erhielt die WeGrow GmbH einen Betrag in Höhe von € 197.720,00 zuzüglich Umsatzsteuer (€ 235.286,80 brutto) (Vorjahr Rumpfgeschäftsjahr € 0,00).
Die Gesellschaft verfügte im Berichtsjahr über kein Personal. Insofern fielen keine Vergütungen an. Allerdings waren aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelungen folgende Vergütungen als Aufwand zu berücksichtigen:
1. feste Vergütungen:
• |
Haftungsvergütung in Höhe von € 5.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer (€ 5.950,00 brutto) an die Komplementärin WeGrow Beteiligungs-GmbH |
• |
Platzierungsabhängige Geschäftsführungsvergütung in Höhe von € 11.144,24 zuzüglich Umsatzsteuer (€ 13.261,65,- brutto) an die Komplementärin WeGrow Beteiligungs-GmbH. Der Betrag von € 11.144,24 wird ausschließlich an die Komplementärin ausgezahlt. Dem alleinigen Mitglied der Geschäftsführung der Komplementärin, Frau Allin Beatrice Gasparian, wird dagegen keine Geschäftsführungsvergütung seitens der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG gezahlt. |
• |
Platzierungsabhängige Verwaltungs- und Treuhandtätigkeitsvergütung in Höhe von € 26.861,85 zuzüglich Umsatzsteuer (€ 31.965,60 brutto) an die die Treuhandkommanditistin SG-Treuhand GmbH |
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Übernahme der Mittelverwendungskontrolle in Höhe von € 15.000,- zuzüglich Umsatzsteuer (€ 17.850,- brutto) an den Mittelverwendungskontrolleur Benrather Treuhandgesellschaft mbH |
2. variable Vergütungen:
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine variablen Vergütungen als Aufwendungen zu berücksichtigen.
3. Gewinnbeteiligungen:
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine Gewinnbeteiligungen als Aufwendungen zu berücksichtigen.
Damit sind für das Geschäftsjahr 2014 insgesamt € 58.006,09 zuzüglich Umsatzsteuer (€ 69.027,25 brutto) an gezahlten Vergütungen in den Aufwendungen der Gesellschaft enthalten.
6. Prognose, Chancen- und Risikobericht
a. Prognosebericht
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragsplanung der Fondsgesellschaft wurde in Form einer Prognose für die Zukunft erarbeitet. Diese Prognose zeigt die geplante Entwicklung des Unternehmens.
Investitionen in nachhaltige Holzproduktion in Form von den Kiri-Plantagen an ausgewählten Standorten in Spanien bieten ein großes wirtschaftliches Wachstumspotential einer wachsenden Sachwertanlage.
Zum Ende des Geschäftsjahres 2014 liegt die finanzielle Entwicklung der Fondsgesellschaft bis auf die unter Plan liegenden Mittelzuflüsse im kalkulierten Rahmen. Die ersten Ausschüttungen aus dem Holzverkauf sind prospektgemäß für das Jahr 2018 vorgesehen. Die Fondsgesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2014 über eine Liquiditätsreserve von T€ 2.020. Gemäß Prospektplanung war zu diesem Stichtag eine Liquiditätsreserve von T€ 4.102 kalkuliert. Auch liegen die kumulierten Jahresergebnisse seit der Gründung der Gesellschaft im Jahr 2013 zum Ende des Geschäftsjahres 2014 mit T€ -467 insgesamt unter den prognostizierten T€ -1.552. Entsprechend des Platzierungsstandes hat die Fondsgesellschaft mit den Investitionen bereits begonnen. Vor dem Hintergrund, dass die Vollplatzierung des Fonds noch nicht erfolgt ist, wird es nach dem aktuellen Planungsstand – eine Vollplatzierung bis zum 31. Dezember 2015 vorausgesetzt – voraussichtlich zu einer Verschiebung der Realisierung der gesamten Investitionsphase um eine Vegetationsperiode kommen.
b. Risikobericht
Folgende Risiken können sich bei ihrer Verwirklichung auf das quantitative Holzaufkommen und/oder die erzielte Holz- und/oder Baumqualität und/oder die wirtschaftlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaft nachteilig auswirken:
Naturereignisse: Trotz der sorgfältigen Standortauswahl kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch widrige Witterungsbedingungen (wie z.B. Sturm, lang anhaltende Regen-, Winter- oder Trockenperioden, tiefe Frosttemperaturen) es bei der Beerntung der Pflanzungen geringere Holzertragsmengen und/oder Baum- und/oder Holzqualitäten erreicht werden. Zum anderen ist es möglich, dass Teile oder die gesamte bepflanzte Fläche vernichtet wird. In diesem Fall ist eine Neubepflanzung erforderlich, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Daher besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft geringere Ergebnisse erzielt.
Kosten und Inflation: Es ist nicht auszuschließen, dass die erwarteten Kosten für die operative Bewirtschaftung der Plantagenflächen sich erhöhen, so dass sich die Wirtschaftlichkeit des Anlageobjektes mindern könnte. Teilweise sind Betriebskosten der Fondsgesellschaft mit einer jährlichen Preissteigerungsrate von 3 Prozent kalkuliert worden. Es besteht das Risiko, dass die tatsächliche Preissteigerung in den nächsten Jahren stärker ansteigen könnte als prognostiziert. Dies könnte zu geringeren Ergebnissen der Fondsgesellschaft führen. Darüber hinaus besteht aufgrund der derzeit sehr geringen Verzinsung des Bankguthabens das Risiko, dass sich die Liquiditätslage der Fondsgesellschaft möglicherweise nicht nach Plan entwickelt.
Vorzeitige Beendigung bzw. Verlängerung der Platzierung: Stellt die Fondsgesellschaft die Platzierung der angebotenen Vermögensanlage vor der Zeichnung der gesamten geplanten Tranche ein bzw. verlängert sich die Platzierungsphase, steht ihr nicht das den Kalkulationen zugrunde gelegte Kapital für Investitionen zur Verfügung. Es besteht das Risiko, dass geplante Investitionen nicht oder verspätet erfolgen könnten und die Fondsgesellschaft geringere Erträge erwirtschaften würde.
c. Chancenbericht
Es sind weltweit nur wenige Hölzer bekannt, die ähnlich gute Dämmeigenschaften aufweisen wie Kiri. In heutigen Zeiten hoher Energiepreise stellt sich der Einsatz von Werkstoffen zur Energieeinsparung als besonders wirtschaftlich dar. Massivholz und Holzwerkstoffe aus Kiri besitzen deshalb ein sehr großes, bislang nur in Ansätzen erschlossenes Einsatzpotenzial im Bereich des nachhaltigen Bauens und des natürlichen Wohnens. Aktuelle Marktdaten belegen, dass mittlerweile 15,2 Prozent der neu gebauten Häuser in Holzbauweise errichtet werden. In Baden Württemberg wird inzwischen mit 23,7 Prozent fast jedes vierte neu errichtete Wohngebäude in Holzbauweise gebaut (Quelle: Berufsorganisation Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Lagebericht 2014).
Der plantagenmäßige Anbau von Kiri ist weltweit bislang noch wenig verbreitet. Das auf dem Markt angebotene Holz stammt in erster Linie aus Wäldern oder Agroforst-Systemen in Asien und ist somit stark begrenzt. Durch fehlendes Management weist das dort verfügbare Kiri meist inhomogene und schlechte Holzqualitäten auf. Sortimente in Plantagenqualität werden zwar stark nachgefragt, sind bislang aber rar. Das Angebot in Europa ist aktuell sehr gering und die Holzabnehmer sind derzeit noch auf die Importe ausschließlich aus Asien angewiesen. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des großen Bedarfs in Asien und zunehmend auch in Europa, der plantagenmäßige Anbau zur Produktion homogener Kiri-Sortimente für den internationalen Markt weiter in seiner Bedeutung und Größenordnung zunehmen wird.
Weiterhin zeigt die weltweite Holznachfrage einen stabilen und kontinuierlichen Anstieg. Unverändert sind wir weltweit mit sinkenden Holzvorkommen durch die Rodung natürlicher Waldvorkommen konfrontiert. Auf EU-Ebene wurde jüngst eine neue Gesetzgebung des Holzimportes verankert, um die nachhaltige Holzproduktion, wie wir sie betreiben, weiter zu stärken und auszubauen. Die Verknappung der Rohstoffversorgung in globalen Holzmärkten hat zur Folge, dass auch namhafte und etablierte Holzverarbeitungsunternehmen umdenken und neue Wege gehen müssen. In den zahlreichen Gesprächen, die das Fondsmanagement mit diesen potenziellen Holzabnehmern geführt haben, wird deutlich, dass von Kundenseite die Nachfrage nach nachhaltigem und fair produziertem Holz aus kontrollierter Plantagenwirtschaft in den letzten Jahren stark gestiegen ist.
Die Plantagen des KiriFonds III Spanien GmbH & Co.KG sollen ausschließlich in Spanien angelegt werden. Etwa 3,2 Mio. Hektar Fläche stehen als hoch produktives bewässertes Ackerland in Spanien zur Verfügung. Insbesondere entlang der großen Flussläufe des Landes, wie dem Ebro, dem Duero und dem Tajo, können durch das Wasser der mächtigen Flüsse die fruchtbaren Ebenen bewässert und somit große wertvolle Produktionsflächen geschaffen werden. Aufgrund der jüngsten Entwicklungen auf dem spanischen Immobilienmarkt besteht aktuell die Chance, auch diese landwirtschaftlichen Bewässerungsflächen zu moderaten Einkaufspreisen zu pachten bzw. erwerben. Aufgrund der vergleichsweise geringen Verzinsung des Bankguthabens, strebt das Fondsmanagement an, einen Teil der Produktionsflächen käuflich zu erwerben und somit einen zusätzlichen Sachwertbaustein in das Investitionsportfolio zu integrieren. Meist für Plantagenkulturen wie Obst und Pappeln genutzt, verfügen diese Flächen meist bereits über gut erschlossene Infrastrukturen für die Anlage von Kiri-Plantagen. Spanien bietet aufgrund des warmen Klimas, der fast uneingeschränkten Wasserverfügbarkeit entlang der großen Flussläufe des Landes sowie der verhältnismäßig günstigen Landpreise europaweit aktuell mit die meisten Chancen und bestmöglichen Voraussetzungen für Kiri-Plantagen. So sind Zuwächse im Stammdurchmesser von 8 Zentimetern pro Jahr in Spanien keine Seltenheit. Es besteht somit die Chance, die ersten Bäume bereits nach einer Kulturzeit von nur 5 Jahren zu ernten und das gesamte Investitionsprojekt nach 10 Jahren abzuschließen.
Aufgrund dieser großen internationalen Nachfrage und den guten Rahmenbedingungen für die nachhaltige Kiriholz-Produktion sind die Aussichten des Holzabsatzes für die Fondsgesellschaft weiterhin als positiv zu werten.
7. Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
8. Änderung des Lageberichts
Der vorliegende Lagebericht enthält eine Berichtigung des Lageberichts vom 24. Juli 2015. Es wurden Änderungen im Abschnitt II. 5. „Angaben nach § 24 Abs. 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)“ vorgenommen. Die Berichtigung war erforderlich, weil insbesondere Angaben über die Vergütung des alleinigen Mitglieds der Geschäftsführung der Komplementärin zu ergänzen waren.
Bonn, den 10. Februar 2016
WeGrow Beteiligungs-GmbH
Geschäftsführung
Allin Gasparian
Bilanz zum 31. Dezember 2014
AKTIVA
31.12.2014 € |
31.12.2013 € |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN | ||
Sachanlagen | ||
Baumbestand noch nicht gepflanzt | 190.050,00 | 0,00 |
B. UMLAUFVERMÖGEN | ||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
Sonstige Vermögensgegenstände | 51.835,17 | 96,43 |
II. Guthaben bei Kreditinstituten | 2.019.520,97 | 14.589,56 |
2.071.356,14 | 14.685,99 | |
2.261.406,14 | 14.685,99 | |
PASSIVA |
||
31.12.2014 € |
31.12.2013 € |
|
A. EIGENKAPITAL | ||
I. Kapitalkonto I | ||
1. Kapitalkonto I (Einlagenkonto) | 2.501.500,00 | 15.000,00 |
2. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen | -52.825,00 | 0,00 |
2.448.675,00 | 15.000,00 | |
II. Kapitalkonto II (Kapitalrücklagekonto) | 124.325,00 | 0,00 |
III. Kapitalkonto IV (Verrechnungskonto) | -169,71 | 0,00 |
IV. Kapitalkonto III (Verlustvortragskonto) | -467.174,16 | -3.617,46 |
2.105.656,13 | 11.382,54 | |
B. RÜCKSTELLUNGEN | ||
Sonstige Rückstellungen | 10.200,00 | 3.000,00 |
C. VERBINDLICHKEITEN | ||
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 115.865,40 | 303,45 |
2. Verbindlichkeiten gegenüber Komplementärin | 15.164,61 | 0,00 |
3. Sonstige Verbindlichkeiten | 14.520,00 | 0,00 |
145.550,01 | 303,45 | |
2.261.406,14 | 14.685,99 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2014
2014 € |
Rumpfgeschäftsjahr 2013 € |
|
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -464.200,19 | -3.617,46 |
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 643,49 | 0,00 |
3. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -463.556,70 | -3.617,46 |
4. Jahresfehlbetrag | -463.556,70 | -3.617,46 |
5. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -3.617,46 | 0,00 |
6. Bilanzverlust | -467.174,16 | -3.617,46 |
KAPITALKONTENENTWICKLUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014
Kapitalkonto I | Kapitalkonto II Kapitalrücklagekonto | Kapitalkonto III Verlustvortragskonto | Kapitalkonto IV Verrechnungskonto | ||
Stand 1.1.2014 | 15.000,00 € | – € | – 3.617,46 € | – € | 11.382,54 € |
+ Einlagen | 2.433.675,00 € | 124.325,00 € | – € | – € | 2.558.000,00 € |
– Entnahmen | – € | – € | – € | – € | – € |
+ Gewinne | – € | – € | – € | – € | – € |
– Verluste | – € | – € | – 463.556,70 € | – 169,71 € | – 463.726,41 € |
Stand 31.12.2014 | 2.448.675,00 € | 124.325,00 € | – 467.174,16 € | – 169,71 € | 2.105.656,13 € |
Anhang für das Geschäftsjahr 2014
I. ALLGEMEINE ANGABEN
1. Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss 2014 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und der §§ 264 ff. HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine Personengesellschaft i.S.d. § 264a HGB. Nach § 267 Abs. 2 HGB ist sie als kleine Personengesellschaft einzustufen.
Das Geschäftsjahr 2013 war ein Rumpfgeschäftsjahr (Gründungsjahr). Daher ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr nur eingeschränkt gegeben.
2. Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der Vorschriften in § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gliederung ist ergänzt worden um A. Anlagevermögen, Baumbestand noch nicht gepflanzt.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Aktivierungswahlrechte und Passivierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.
Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Noch nicht gepflanzte Bäume werden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei den gepflanzten Bäumen werden Kosten für die Pflanzung als Herstellungskosten hinzu aktiviert. In die Herstellungskosten werden Zinsen für Fremdkapital nicht einbezogen.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag. Zweifelhafte Forderungen bestehen nicht. Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Bei der Bemessung der Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken ausreichend und angemessen Rechnung getragen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Bewertungsgrundsätze des Vorjahres wurden unverändert fortgeführt.
II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen aus gezahlten Vorsteuerbeträgen in Höhe von € 51.835,17 (Vorjahr: € 93,43) enthalten. Sie haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
2. Eigenkapital
Der Verkauf der Kommanditanteile wurde nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts in 2014 aufgenommen. Bis zum Bilanzstichtag waren bereits € 2.501.500 platziert.
3. Sonstige Rückstellungen
Stand 1.1.2014 € |
Verbrauch € |
Auflösung € |
Zuführung € |
31.12.2014 € |
|
JA-, Prüfungs- und Steuerberatungskosten | 3.000,00 | 3.000,00 | 0,00 | 10.200,00 | 10.200,00 |
3.000 00 | 3.000,00 | 0,00 | 10.200,00 | 10.200,00 |
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten in Höhe von € 3.683,78 enthalten.
III. SONSTIGE ANGABEN
1. Komplementärgesellschaft
Komplementärgesellschaft ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH, Bonn. Ihr gezeichnetes Kapital beträgt € 25.000,00.
2. Geschäftsführung
Als Komplementärin ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH, Bonn, zur alleinigen Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Die Komplementärin wird vertreten durch ihre Geschäftsführerin Frau Allin Gasparian.
Bonn, den 24. Juli 2015
WeGrow Beteiligungs-GmbH
Geschäftsführung
Allin Gasparian
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG, Bonn
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 den gesetzlichen Vorschriften. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Diese Bestätigung erteilen wir aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 24. Juli 2015 abgeschlossenen Abschlussprüfung und unserer Nachtragsprüfung, die sich auf Änderungen im Lagebericht unter dem Abschnitt „II. 5. Angaben nach § 24 Abs. 1 VermAnlG“ bezog. Auf die Begründung der Änderung durch die Gesellschaft im geänderten Lagebericht, Abschnitt 8., wird verwiesen. Die Nachtragsprüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Erfurt, den 24. Juli 2015/10. Februar 2016
MSC Schwarzer Albus GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwaltsgesellschaft
Manfred Schwarzer, Wirtschaftsprüfer
Marijke Albus, Wirtschaftsprüferin
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