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KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG-kann man mit dem Mist auch Geld verdienen?

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Sorry für die harte Wortwahl, aber wenn man sich die Bilanzen des Unternehmens so anschaut, dann finden wir da halt keine guten Ergebnisse für die investierten Anleger. Dabei läuft das Investment schon seit dem Jahre 2014. So langsam sollten die Anleger doch mal Spaß bekommen an diesem Investment oder ist das ein reiner „Geldausgabe-Fonds“? Die Frage sei an dieser Stelle dann auch einmal erlaubt.

KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG

Tönisvorst

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz zum 31. Dezember 2016

der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG, Tönisvorst

AKTIVA

Stand 31.12.2016
EUR
Stand 31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.437.190,40 1.437.190,40
2. Baumbestand noch nicht gepflanzt 343.995,93 217.623,54
3. Baumbestand auf Plantagen 765.163,39 310.660,00
4. technische Anlagen und Maschinen 187.237,97 113.244,00
5. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 83.786,18
2.733.587,69 2.162.504,12
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.500,00 0,00
2. sonstige Vermögensgegenstände 227.956,97 82.622,19
243.456,97 82.622,19
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 3.573.378,10 2.586.711,91
3.816.835,07 2.669.334,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 228.142,00 89.316,00
6.778.564,76 4.921.154,22

PASSIVA

Stand 31.12.2016
EUR
Stand 31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalkonto I (Kommanditeinlagen)
1. Kapitalkonto I (Einlagekonto) 7.930.500,00 5.051.000,00
2. Nicht eingeforderte ausstehende Einlage 0,00 -45.000,00
7.930.500,00 5.006.000,00
II. Kapitalkonto II (Kapitalrücklagen/Agio) 395.775,00 244.050,00
III. Kapitalkonto III (Verrechnung) -217,16 -217,16
IV. Kapitalkonto IV (Verlustvortrag) -2.067.693,22 -1.165.588,89
6.258.364,62 4.084.243,95
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 53.500,00 20.996,25
53.500,00 20.996,25
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20.647,52 155.324,03
2. Verbindlichkeiten gegenüber Komplementärin 20.045,71 17.289,99
3. sonstige Verbindlichkeiten 426.006,91 643.300,00
davon aus Steuern EUR 79.592,52 (Vorjahr: EUR 0,00)
466.700,14 815.914,02
6.778.564,76 4.921.154,22

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016

der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG, Tönisvorst

2016 2015
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 15.500,00 0,00
2. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe -16.787,56 -7.297,99
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -177.646,58 -194.434,14 -72.791,97 -80.089,96
3. Abschreibungen auf Sachanlagen -8.682,00 -1.433,23
4. sonstige betriebliche Aufwendungen -701.232,10 -612.271,44
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 179,90
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -13.256,09 -13.256,09 -4.800,00 -4.620,10
7. Ergebnis nach Steuern -902.104,33 -698.414,73
8. Jahresfehlbetrag -902.104,33 -698.414,73
9. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -1.165.588,89 -467.174,16
10. Kapitalkonto III (Verlustvortragskonto) -2.067.693,22 -1.165.588,89

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG, Tönisvorst

I. ALLGEMEINE ANGABEN

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Tönisvorst. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6620 eingetragen.

2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss 2016 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und der §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine Personengesellschaft i.S.d. § 264a HGB. Nach § 267 Abs. 1 HGB ist sie als kleine Personengesellschaft einzustufen. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Personengesellschaften nach § 264a HGB wird bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise Gebrauch gemacht.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der Vorschriften in § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).

Zu verbesserten Darstellung erfolgte im Geschäftsjahr eine Ausweisänderung des Pachtaufwandes aus den Aufwendungen für bezogene Leistungen des Materialaufwands in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Der auf die Pachten entfallende Aufwand betrug in 2016 TEUR 31 (Vorjahr TEUR 10).

Im Berichtsjahr wurde erstmalig eine Rückstellung für die Verpflichtung zur Rekultivierung der gepachteten Flächen (insbesondere Entwurzelung) angesetzt. Der Aufwand aus der erstmaligen Berücksichtigung der Rückstellung beträgt TEUR 36.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Aktivierungswahlrechte und Passivierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.

Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert.

Noch nicht gepflanzte Bäume werden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei den gepflanzten Bäumen werden die Kosten für die Pflanzung als Herstellungskosten hinzu aktiviert.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit ihrem Nominalbetrag. Zweifelhafte Forderungen bestehen nicht.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für die Folgejahre darstellen.

Bei der Bemessung der Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken ausreichend und angemessen Rechnung getragen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Insoweit die Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, werden diese Beträge nach § 253 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 HGB abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Bewertungsgrundsätze des Vorjahres wurden unverändert fortgeführt.

II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

2. Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegenüber Kommanditisten in Höhe von EUR 27.655,00 (i. V.: EUR 0,00).

3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber der Komplementärin haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben in Höhe von EUR 232.084,86 eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren und darüber hinaus eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten in Höhe von EUR 11.796,62 (i. V.: EUR 72.638,49).

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Komplementärin betreffen insgesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

III. SONSTIGE ANGABEN

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von ca. EUR 1,4 Mio, die insbesondere aus Pachtverträgen, Haftungs- und Geschäftsführungsvergütungen sowie aus Vergütungen an der Treuhänder für die laufende Verwaltung und aus der laufenden Bewirtschaftung der Plantagen resultieren.

2. Komplementärgesellschaft

Komplementärgesellschaft ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH, Tönisvorst. Ihr gezeichnetes Kapital beträgt EUR 25.000,00.

3. Geschäftsführung

Als Komplementärin ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH, Tönisvorst, zur alleinigen Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Die Komplementärin wird vertreten durch ihre Geschäftsführerin Frau Allin Gasparian.

 

Tönisvorst, den 31. August 2017

KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG

gez. Allin Gasparian, Geschäftsführerin

als Geschäftsführerin der WeGrow Beteiligungs-GmbH

ANLAGENSPIEGEL

Entwicklung des Anlagevermögen gemäß § 284 Abs. 3 HGB

Anschaffungswerte
Vortrag 01.01.2016 Zugang Umbuchungen Stand 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 1.437.190,40 0,00 0,00 1.437.190,40
2. Baumbestand noch nicht gepflanzt 217.623,54 262.545,93 -136.173,54 343.995,93
3. Baumbestand auf Plantagen 310.660,00 236.879,85 217.623,54 765.163,39
4. technische Anlagen und Maschinen 114.426,23 80.339,79 2.336,18 197.102,20
5. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 83.786,18 0,00 -83.786,18 0,00
2.163.686,35 579.765,57 0,00 2.743.451,92
2.163.686,35 579.765,57 0,00 2.743.451,92
kumulierte Abschreibungen
Vortrag 01.01.2016 Zugang Abgang Stand 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Baumbestand noch nicht gepflanzt 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Baumbestand auf Plantagen 0,00 0,00 0,00 0,00
4. technische Anlagen und Maschinen 1.182,23 8.682,00 0,00 9.864,23
5. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
1.182,23 8.682,00 0,00 9.864,23
1.182,23 8.682,00 0,00 9.864,23
Buchwerte
Stand 31.12.2016 Stand 31.12.2015
EUR EUR
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 1.437.190,40 1.437.190,40
2. Baumbestand noch nicht gepflanzt 343.995,93 217.623,54
3. Baumbestand auf Plantagen 765.163,39 310.660,00
4. technische Anlagen und Maschinen 187.237,97 113.244,00
5. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 83.786,18
2.733.587,69 2.162.504,12
2.733.587,69 2.162.504,12

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016

1. Geschäftsmodell

Die KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG (im Folgenden auch KiriFonds III Spanien oder Gesellschaft genannt) beabsichtigt, aus ausgewählten Standorten in Spanien in die nachhaltige Holzproduktion zu investieren, insbesondere sollen Kiri-Plantagen angelegt und bewirtschaftet werden. Geplant ist zunächst die Anlage von Kiri-Pflanzungen mit einer Gesamtgröße von ca. 180 Hektar. Die hierfür erforderlichen Anbauflächen sollen durch die KiriFonds III Spanien GmbH & Co.KG direkt gepachtet und/oder erworben werden. Die geplante Laufzeit der Gesellschaft beträgt 10 Jahre. Während dieser Laufzeit sollen die Erträge durch die Veräußerung der Bäume bzw. des abgeernten Holzes und ggf. weiterer landwirtschaftlicher Erzeugnisse erzielt werden.

Der KiriFonds III Spanien hat mit der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH am 4. Dezember 2013 einen Dienstleistungsvertrag zur Erschließung und Bewirtschaftung von Kiribaum-Plantagen abgeschlossen (Projektentwicklung, Projektmanagement und operative Bewirtschaftung). Danach hat die Gesellschaft der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH die Besorgung der mit ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verbundenen operativen Geschäfte übertragen, die der Erfüllung des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft dienen. Hierzu zählen insbesondere die Auswahl und vertragliche Sicherung der Produktionsflächen, deren Erschließung und Bepflanzung sowie die sich anschließenden Pflege- und Erntearbeiten.

Es ist vorgesehen, dass die für die Realisierung des Anlagezieles benötigte Anzahl an Jungpflanzen des Kiri-Baumes durch die Gesellschaft von der WeGrow GmbH erworben wird. Die WeGrow GmbH ist alleinige Inhaberin der exklusiven europäischen Sortenschutzrechte für die Sorten NordMax21® und Phoenix One®. Letztere weist insbesondere unter den klimatischen Bedingungen Spaniens ein besonders hohes Wachstumspotenzial auf. Das erworbene Pflanzenmaterial unterliegt etwaigen Schutzrechten.

2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der weltweite jährliche Holzbedarf ist seit dem Zweiten Weltkrieg um mehr als 600 Prozent gestiegen. Zeitgleich schwinden die natürlichen Waldvorkommen jährlich in einer Dimension, die der Flächengröße von Deutschland entspricht. Durch diese Entwicklungen ist der Konkurrenzdruck unter den Holzabnehmern heute größer denn je. Verarbeitungsindustrien aus den Bereichen Möbelbau, Hausbau, Papierherstellung und Bioenergie konkurrieren untereinander um den begehrten und immer knapper werdenden Rohstoff Holz – dies führt seit Jahrzehnten regelmäßig zu steigenden Holzpreisen. Zudem gewinnt der Herkunftsnachweis im Holzhandel immer mehr an Bedeutung und findet seine Verankerung in der Europäischen Gesetzgebung wieder. So ist seit 2013 der Handel mit Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag auf dem EU-Binnenmarkt verboten.

Aufgrund dieser Marktentwicklungen ist die Etablierung flächeneffizienter Anbaumethoden zur nachhaltigen Holzgewinnung besonders zukunftsweisend. Nachhaltig bewirtschaftete Holzplantagen – wie diese im KiriFonds III Spanien betrieben werden – bieten demnach die Möglichkeit, dem Raubbau an Naturwäldern entgegenzuwirken und einen wichtigen Rohstoff wirtschaftlich und schonend zu produzieren.

Auch in Deutschland wird Kiriholz jüngst in der industriellen Fertigung von Qualitäts-Möbeln eingesetzt. So stellt beispielsweise das Möbel-Traditionsunternehmen Hülsta aus Stadtlohn seine vielfältige Wohn- und Schlafzimmerkollektion „MADERA“ mit massivem Kiriholz-Kern her. Nach eigenen Angaben hat das Unternehmen zudem bereits ganzen Kabinen von Kreuzfahrtschiffen aus Kiriholz konstruiert.

Es ist davon auszugehen, dass auch zeitnah weitere deutsche Hersteller Kiriholz als zukunftsweisenden Werkstoff für die jeweiligen Holzprodukte entdecken und verarbeiten werden.

3. Geschäftsverlauf

Die KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG hat auch im Geschäftsjahr 2016 den Aufbau des Flächenportfolios fortgesetzt. In 2016 wurden weitere 98.150 Bäume erworben, so dass der Baumbestand zum 31.12.2016 173.150 Bäume beträgt, von denen per 31.12.2016 insgesamt rund 75.000 Bäume gepflanzt wurden. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes waren alle Bäume vollständig ausgeliefert und gepflanzt.

Die Plantagen der Gesellschaft befinden sich in ihrer Erschließungs-, Etablierungs- und Wachstumsphase. Zudem war das Geschäftsjahr noch von Tätigkeiten der Eigenkapitalgewinnung geprägt.

Die KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG verfügt zum 31.12.2016 über ein Flächenportfolio mit einer Gesamtgröße von über 108 Hektar, bestehend aus den beiden, unmittelbar an Flussläufen gelegenen, bewässerten, landwirtschaftlichen Flächen „Finca La Portella“ und „Finca Seranillos“ sowie der Fläche „Talavera-1“. Bei der Fläche „Finca La Portella“ handelt es sich um eine über 33 Hektar große landwirtschaftliche Produktionsfläche. An den Ausläufern der Pyrenäen gelegen, ist die Plantage der Gesellschaft in weniger als zwei Autostunden von Barcelona aus zu erreichen. Der Landpachtvertrag wurde am 30. März 2015 direkt mit der Gemeinde La Portella für eine Mindestdauer von 10 Jahren zu einem jährlichen Pachtpreis von Euro 300,- pro Hektar und Jahr geschlossen. Etwas mehr als eine Autostunde von Madrid entfernt, im Einzugsgebiet des Rio Tajo, befindet sich die über 50 Hektar große Fläche „Finca Serranillos“. Diese wurde mit dem Abschluss des notariellen Flächenkaufvertrages vom 30. Juli 2015 von der Fondsgesellschaft zu einem Kaufpreis je Hektar von ca. Euro 27.000,- erworben. Das erworbene Bewässerungsgrundstück „Serranillos“ umfasst eine Fläche von insgesamt 50 Hektar, 78 Ar und 16 Quadratmeter und befindet sich auf dem Gemeindegebiet von San Roman de los Montes (Toledo), Serranillos, Spanien. Die auf dem Grundstück befindlichen Anlagen und Einrichtungen zur Bewässerung (Pumpenhaus, Pumpe, Generator, Steuerung und Zuleitungen) wurden mit erworben. Bei der Fläche „Talavera-1“ handelt es sich um eine 25 Hektar große landwirtschaftliche Produktionsfläche. Der Landpachtvertrag wurde am 4. Mai 2016 für eine Mindestdauer von 8 Jahren zu einem jährlichen Pachtpreis von EURO 850,- pro Hektar und Jahr geschlossen.

Aktuell befindet sich die Gesellschaft in der Auswahl und teils in konkreten Vertragsverhandlungen für weitere rund 80 ha geeigneter Anbauflächen.

4. Lage

a. Ertragslage:

Im operativen Geschäftsjahr 2016 der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG beträgt der Materialaufwand T€ 194 (Vorjahr T€ 80). Dieser beinhaltet im Wesentlichen die operative Bewirtschaftung (T€ 178, Vorjahr T€ 63). Im Vorjahr wurden zudem Pachten von T€ 10 unter dem Materialaufwand ausgewiesen, welche im Geschäftsjahr erstmalig mit T€ 31 den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugeordnet wurden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen insgesamt T€ 701 (Vorjahr T€ 612). Diese beinhalten die Kosten für die Eigenkapitalvermittlung in Höhe von T€ 245 (Vorjahr T€ 214), Aufwendungen für das Projektmanagement in Höhe von T€ 103 (Vorjahr, einschließlich Projektentwicklung, T€ 200), Aufwendungen für Konzeption und Prospektierung in Höhe von T€ 100 (Vorjahr T€ 83) sowie für den Jahresabschluss und die Buchführung in Höhe von T€ 21 (Vorjahr T€ 14). Die Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung an die WeGrow Beteiligungs-GmbH beträgt zusammen T€ 41 (Vorjahr T€ 28), die Verwaltungs- und Treuhandvergütung an die SG-Treuhand GmbH beträgt T€ 35. Das Finanzergebnis von T€ -13 (Vorjahr T€ -5) resultiert aus Zinsaufwendungen für Ratenzahlungen aufgrund des Grundstückskaufs. Der Jahresfehlbetrag beträgt T€ 902 (Vorjahr T€ 698).

Jahresüberschüsse sind erst mit dem Verkauf der Bäume bzw. des Holzes geplant. Im Verkaufsprospekt vom 17. März 2014 wurde für 2016 mit einem Verlust von T€ 1.247 geplant. Der niedriger ausgefallene Verlust ist darauf zurückzuführen, dass die Gesellschaft noch nicht vollplatziert ist und sich dadurch der Beginn der operativen sowie der Investitions-Tätigkeiten nach hinten verschoben hat.

Nach den Planungen werden die Umsatzerlöse aus dem Holzverkauf ab dem Geschäftsjahr 2018 generiert. Da die Platzierungsphase des Eigenkapitals einen längeren Zeithorizont in Anspruch genommen hat als geplant, kam es zu einer Verschiebung der Pflanzungen und somit auch zu einer Verschiebung der Realisierung der gesamten Investitionsphase um voraussichtlich bis zu zwei Jahre. Es ist davon auszugehen, dass sich auch der Erntezeitpunkt entsprechend verschieben kann.

Für das nächste Geschäftsjahr wird bis auf die anfängliche zeitliche Verschiebung des Investitionsbeginns weiterhin mit einer Entwicklung nach Plan gerechnet.

b. Finanz- und Vermögenslage:

Die Bilanzsumme zum Stichtag beträgt T€ 6.779 (Vorjahr T€ 4.921). Im Geschäftsjahr 2016 wurden Investitionen von T€ 580 (Vorjahr T€ 2.031) getätigt. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 902 (Vorjahr T€ 698) aus. Das Einlagekonto beträgt T€ 7.931 (Vorjahr T€ 5.006), womit die Gesellschaft nun voll platziert ist. Die liquiden Mittel zum 31. Dezember 2016 betragen T€ 3.573 (Vorjahr T€ 2.587).

Während des gesamten Geschäftsjahres war die Liquidität der Gesellschaft sichergestellt, fällige Verbindlichkeiten konnten jederzeit termingerecht beglichen werden.

c. Gesamtaussage

Zum Ende des Geschäftsjahres 2016 liegt die finanzielle Entwicklung des KiriFonds III Spanien im kalkulierten Rahmen. Die ersten Ausschüttungen aus dem Holzverkauf sind prospektgemäß für das Jahr 2019 vorgesehen. Aufgrund der sich nach hinten verschobenen Platzierung des Eigenkapitals ist auch mit einer zeitlichen Verschiebung der ersten Baum- bzw. Holzverkäufe zu rechen. Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2016 über einen Finanzmittelbestand von T€ 3.573. Gemäß Prospektplanung war zu diesem Stichtag ein Finanzmittelbestand von T€ 1.320 kalkuliert. Die kumulierten Jahresergebnisse seit der Gründung der Gesellschaft im Jahr 2013 liegen zum Ende des Geschäftsjahres 2016 mit T€ -2.068 insgesamt unter den prognostizierten T€ -5.362. Die Vergleichbarkeit mit der Prospektplanung ist jedoch aufgrund der Verschiebung der Investitionsphase, welche im Prognosebericht unter 6. a. erläutert wird, stark eingeschränkt.

5. Angaben nach § 24 Abs. 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Im Geschäftsjahr 2016 erhielt die WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH für Ihre Leistungen im Projektmanagement (insbesondere Boden-Bewertung, Flächen-Aufnahmen, Wasser-Bewertungen, Kartierungs- und Vermessungsarbeiten, Verhandlung mit Flächeneigentümern, Erledigung behördlicher Formalitäten, Beantragung und Bearbeitung von Fördermitteln, Aufbau und Management der Lagerhaltung) einen Gesamtbetrag in Höhe von E 99.296,52 (Vorjahr, einschließlich Projektentwicklung, T€ 200), für die operative Bewirtschaftung € 177.551,28 (Vorjahr T€ 63) und für Monitoring und Qualitätssicherung € 12.000,00 (Vorjahr T€ 6).

Für die Konzeption und Prospektierung (insbesondere für das Erarbeiten sämtlicher Informationen, Planungen und Unterlagen, die Erstellung eines Verkaufsprospektes, der für die Anlageentscheidung potentieller Anleger dient), erhielt die WeGrow GmbH einen Betrag in Höhe von € 99.643,50 (Vorjahr T€ 83).

Für die Bestandspflege erhielt die WeGrow GmbH einen Betrag in Höhe von € 31.662,00 (Vorjahr T€ 20).

Für die Eigenkapitalvermittlung erhielt die WeGrow GmbH einen Betrag in Höhe von € 244.960,00 (Vorjahr T€ 194).

Die Gesellschaft verfügte im Berichtsjahr über kein Personal. Insofern fielen keine Vergütungen an. Allerdings waren aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelungen folgende Vergütungen als Aufwand zu berücksichtigen:

1. feste Vergütungen:

Haftungsvergütung in Höhe von € 5.000,00 (Vorjahr T€ 5) an die Komplementärin WeGrow Beteiligungs-GmbH

Platzierungsabhängige Geschäftsführungsvergütung in Höhe von € 35.687,25 (Vorjahr T€ 23) an die Komplementärin WeGrow Beteiligungs-GmbH. Der Betrag von € 35.687,25 wird ausschließlich an die Komplementärin ausgezahlt. Dem alleinigen Mitglied der Geschäftsführung der Komplementärin, Frau Allin Beatrice Gasparian, wird dagegen keine Geschäftsführungsvergütung seitens der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG gezahlt.

Platzierungsabhängige Verwaltungs- und Treuhandtätigkeitsvergütung in Höhe von € 35.370,52 (Vorjahr T€ 20) an die Treuhandkommanditistin SG-Treuhand GmbH, Aurich.

2. variable Vergütungen:

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine variablen Vergütungen als Aufwendungen zu berücksichtigen.

3. Gewinnbeteiligungen:

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine Gewinnbeteiligungen als Aufwendungen zu berücksichtigen.

Damit sind für das Geschäftsjahr 2016 insgesamt € 76.057,77 (Vorjahr T€ 48) an gezahlten Vergütungen in den Aufwendungen der Gesellschaft enthalten.

6. Prognose, Chancen- und Risikobericht

a. Prognosebericht

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragsplanung der Fondsgesellschaft wurde in Form einer Prognose für die Zukunft erarbeitet. Diese Prognose zeigt die geplante Entwicklung des Unternehmens. Da die Platzierungsphase des Eigenkapitals einen längeren Zeithorizont in Anspruch genommen hat als geplant, kam es zu einer Verschiebung der Pflanzungen und somit auch zu einer Verschiebung der Realisierung der gesamten Investitionsphase um voraussichtlich bis zu zwei Jahre. Es ist davon auszugehen, dass sich auch der Erntezeitpunkt entsprechend verschieben wird.

Investitionen in nachhaltige Holzproduktion in Form von den Kiri-Plantagen an ausgewählten Standorten in Spanien bieten aufgrund der aktuellen marktrelevanten Rahmenbedingungen ein hohes wirtschaftliches Wachstumspotential.

Zum Juli 2016 wurde die Gesellschaft mit einem Gesamtkapital von 7.930.500 Euro vollplatziert. Bis auf die Verschiebung der Produktionsphase und somit auch der Holzernte um vorraussichtlich bis zu zwei Jahre, wird aktuell nicht mit weiteren Auswirkung auf Entwicklung der Gesellschaft außer Plan gerechnet.

Die Geschäftsführung geht für das Geschäftsjahr 2017 von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. T€ 1.500 aus.

b. Risikobericht

Folgende Risiken können sich bei ihrer Verwirklichung auf das quantitative Holzaufkommen und/oder die erzielte Holz- und/oder Baumqualität und/oder die wirtschaftlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaft nachteilig auswirken:

Naturereignisse:

Trotz der sorgfältigen Standortauswahl kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch widrige Witterungsbedingungen (wie z.B. Sturm, lang anhaltende Regen-, Winter- oder Trockenperioden, tiefe Frosttemperaturen) es bei der Beerntung der Pflanzungen geringere Holzertragsmengen und/oder Baum- und/oder Holzqualitäten erreicht werden. Zum anderen ist es möglich, dass Teile oder die gesamte bepflanzte Fläche vernichtet wird. In diesem Fall ist eine Neubepflanzung erforderlich, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Daher besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft geringere Ergebnisse erzielt.

Kosten und Inflation:

Es ist nicht auszuschließen, dass die erwarteten Kosten für die operative Bewirtschaftung der Plantagenflächen höher ausfallen als kalkuliert, was sich negativ auf den gesamten Geschäftsverlauf und die Wirtschaftlichkeit des Anlageobjektes auswirken könnte. Teilweise sind Betriebskosten der Gesellschaft mit einer jährlichen Preissteigerungsrate von 3 Prozent kalkuliert worden. Es besteht das Risiko, dass die

tatsächliche Preissteigerung in den nächsten Jahren stärker ansteigen könnte als prognostiziert. Auch kann in diesem Zusammenhang die gesetzlich geregelte Höhe von Mindeslöhnen in der Landwirtschaft eine nicht unerheblich Rolle spielen, da die Kosten für viele der Pflegarbeiten wie die manuellen Wertastungen maßgeblich durch Lohnkosten verursacht werden. Dies könnte zu geringeren Ergebnissen der Gesellschaft führen. Darüber hinaus besteht aufgrund der derzeit sehr geringen Verzinsung des Bankguthabens das Risiko, dass sich die Liquiditätslage der Gesellschaft möglicherweise nicht nach Plan entwickelt.

c. Chancenbericht

Es sind weltweit nur wenige Hölzer bekannt, die ähnlich gute Dämmeigenschaften aufweisen wie Kiri. In heutigen Zeiten hoher Energiepreise stellt sich der Einsatz von Werkstoffen zur Energieeinsparung als besonders wirtschaftlich dar. Massivholz und Holzwerkstoffe aus Kiri besitzen deshalb ein sehr großes, bislang nur in Ansätzen erschlossenes Einsatzpotenzial im Bereich des nachhaltigen Bauens und des natürlichen Wohnens. Aktuelle Marktdaten belegen, dass mittlerweile 15,2 Prozent der neu gebauten Häuser in Holzbauweise errichtet werden. In Baden Württemberg wird inzwischen mit 23,7 Prozent fast jedes vierte neu errichtete Wohngebäude in Holzbauweise gebaut (Quelle: Berufsorganisation Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Lagebericht 2014). Der plantagenmäßige Anbau von Kiri ist weltweit bislang noch wenig verbreitet. Das auf dem Markt angebotene Holz stammt in erster Linie aus Wäldern oder Agroforst-Systemen in Asien und ist somit stark begrenzt. Durch fehlendes Management weist das dort verfügbare Kiri meist inhomogen und schlechte Holzqualitäten auf. Sortimente in Plantagenqualität werden zwar stark nachgefragt, sind bislang aber rar. Das Angebot in Europa ist aktuell sehr gering und die Holzabnehmer sind derzeit noch auf die Importe ausschließlich aus Asien angewiesen.

Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des großen Bedarfs in Asien und zunehmend auch in Europa, der plantagenmäßige Anbau zur Produktion homogener Kiri-Sortimente für den internationalen Markt weiter in seiner Bedeutung und Größenordnung zunehmen wird.

Weiterhin zeigt die weltweite Holznachfrage einen stabilen und kontinuierlichen Anstieg. Unverändert sind wir weltweit mit sinkenden Holzvorkommen durch die Rodung natürlicher Waldvorkommen konfrontiert. Auf EU-Ebene wurde jüngst eine neue Gesetzgebung des Holzimportes verankert, um die nachhaltige Holzproduktion, wie wir sie betreiben, weiter zu stärken und auszubauen. Die Verknappung der Rohstoffversorgung in globalen Holzmärkten hat zur Folge, dass auch namhafte und etablierte Holzverarbeitungsunternehmen umdenken und neue Wege gehen müssen. In den zahlreichen Gesprächen, die das Fondsmanagement mit diesen potenziellen Holzabnehmern geführt hat, wird deutlich, dass von Kundenseite die Nachfrage nach nachhaltigem und fair produziertem Holz aus kontrollierter Plantagenwirtschaft in den letzten Jahren stark gestiegen ist.

Auch in Deutschland wird Kiriholz jüngst in der industriellen Fertigung von Qualitäts-Möbeln eingesetzt. So stellt beispielsweise das Möbel-Traditionsunternehmen Hülsta aus Stadtlohn seine vielfältige Wohn- und Schlafzimmerkollektion „MADERA“ mit massivem Kiriholz-Kern her. Nach eigenen Angaben hat das Unternehmen zudem bereits ganzen Kabinen von Kreuzfahrtschiffen aus Kiriholz konsturiert.

Es ist davon auszugehen, dass auch zeitnah weitere deutsche Hersteller Kiriholz als zukunftsweisenden Werkstoff für die jeweiligen Holzprodukte entdecken und verarbeiten werden.

7. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Tönisvorst, den 31. August 2017

KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG

gez. Allin Gasparian, Geschäftsführerin

als Geschäftsführerin der WeGrow Beteiligungs-GmbH

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG:

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG, Tönisvorst, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag unter der Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Bonn, den 31. August 2017

FMP Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Markus Freudenhammer, Wirtschaftsprüfer

gez. Christoph Scheur, Wirtschaftsprüfer

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