Die Deutsche Bahn sieht sich einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen gegenüber. Im Kern der Auseinandersetzung stehen die Kündigungsbedingungen der BahnCard, insbesondere der automatische Übergang einer Probe-BahnCard in ein dauerhaftes Abonnement mit einer Laufzeit von einem Jahr. Die Verbraucherschützer argumentieren, dass solche Regelungen die Kunden unangemessen binden und gegen geltendes Recht verstoßen, das Verbrauchern die Möglichkeit einräumt, innerhalb von vier Wochen aus Verträgen mit längerer Laufzeit auszusteigen. Diese Praxis schränkt nach Ansicht der Verbraucherzentrale die Flexibilität und Entscheidungsfreiheit der Bahnkunden unzulässig ein und steht im Widerspruch zu einem verbraucherfreundlichen Geschäftsgebaren.
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