Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) konnte ihre Forderung nach einer Aktualisierung des Nationalen Aktionsprogramms zum Schutz der Gewässer vor Nitratbelastungen aus der Landwirtschaft nicht durchsetzen. Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage ab, die auf eine Neufassung des Programms zur Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie abzielte. Diese Richtlinie zielt darauf ab, Gewässerverunreinigungen durch Nitrat zu reduzieren, und verlangt von den EU-Staaten, entsprechende Aktionspläne zu entwickeln und regelmäßig zu aktualisieren.
Obwohl die DUH nach den Regelungen des Umweltrechtsbehelfsgesetzes klageberechtigt war und theoretisch eine Aktualisierung des Aktionsprogramms fordern konnte, wurde die Klage aus formalen Gründen abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die DUH ihre Einwände während der öffentlichen Konsultationsphase nicht ausreichend geltend gemacht hatte und somit nach den geltenden Rechtsvorschriften von der Klage ausgeschlossen war.
Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass ohne eine Prüfung der inhaltlichen Aspekte des Nationalen Aktionsprogramms festgestellt wurde, dass die aktuellen Maßnahmen zur Einhaltung der Nitratrichtlinie nicht überprüft oder angepasst werden müssen. Das Gericht hat eine Revision zugelassen, was bedeutet, dass die grundsätzliche Bedeutung der Sache eine höhere gerichtliche Klärung erfordern könnte.
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