Das Unternehmen Biontech wird sich morgen in Hamburg dem ersten Zivilprozess wegen angeblicher Schäden durch seinen CoV-Impfstoff Comirnaty stellen. Eine Klägerin fordert wegen eines mutmaßlichen Impfschadens ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro, wie das Landgericht Hamburg mitteilte.
Die Frau, deren Name nicht genannt wurde, gibt an, seit der Covid-19-Impfung unter anderem unter Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen zu leiden.
Biontech weist die Vorwürfe zurück. „Wir haben die von der Klägerin dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen sorgfältig geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Klage unbegründet ist“, erklärte das Mainzer Unternehmen.
In den kommenden Wochen und Monaten könnten in Deutschland potenziell Hunderte solcher Klagen gegen verschiedene Impfstoffhersteller eingereicht werden. Laut Tobias Ulbrich von der Kanzlei Rogert & Ulbrich wurden bisher 250 Fälle vor Gericht gebracht. Die Anwaltskanzlei Cäsar-Preller vertritt nach eigenen Angaben 100 ähnliche Fälle.
Laut deutschem Gesetz sind Hersteller von Medikamenten oder Impfstoffen schadensersatzpflichtig für Nebenwirkungen, wenn wissenschaftlich nachgewiesen wird, dass die Produkte im Vergleich zu ihrem Nutzen einen unverhältnismäßig großen Schaden verursachen. Dies soll vor Gericht dargestellt werden, jedoch wird noch kein Urteil erwartet.
Biontech erklärt, dass es sich bei den bisher geprüften Fällen entweder um bekannte Nebenwirkungen handelt, die in den Fach- und Gebrauchsinformationen angegeben sind – hauptsächlich temporäre Impfreaktionen wie Kopfschmerzen oder Fieber. Oder es handelt sich um gesundheitliche Beeinträchtigungen, für die bisher kein impfstoffassoziierter Zusammenhang festgestellt wurde, basierend auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft und dem Austausch mit den zuständigen Behörden.
Selbst wenn Biontech den Prozess verliert, könnte das Unternehmen Schadenersatzzahlungen möglicherweise vermeiden. Insiderberichten zufolge haben Impfstoffhersteller zu Beginn der Pandemie mit der EU vereinbart, dass die EU-Staaten und nicht die Hersteller für die finanzielle Entschädigung bei möglichen Nebenwirkungen verantwortlich sind.
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) bestätigt den Nutzen aller von ihr zugelassenen CoV-Impfstoffe. Es wird geschätzt, dass im ersten Jahr der Pandemie weltweit fast 20 Millionen Menschenleben durch CoV-Impfstoffe gerettet wurden.
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