Jürgen B. erhielt einen Rückzahlungsbescheid der Regierung von Mittelfranken über einen Großteil der Corona-Soforthilfe, die er beantragt hatte. Er hatte 9.000 Euro erhalten und soll nun 6.700 Euro zurückzahlen.
Mittelfranken ist die erste Bezirksregierung in Bayern, die solche Bescheide verschickt hat. Büttners Anwälte reichten die erste Anfechtungsklage in Bayern gegen einen solchen Bescheid ein. Sie argumentieren, dass die Rückforderung rechtswidrig ist, da frühere Aussagen des Staates besagten, dass eine Rückzahlung nicht erforderlich sei.
Ein Urteil in Nordrhein-Westfalen stellte bereits fest, dass die Rückforderung der Hilfen rechtswidrig ist. Die Entscheidung im Fall Büttner könnte Auswirkungen auf ähnliche Fälle in Bayern haben.
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