Verbraucherschutzinformationen

Klage gegen Eventim

geralt (CC0), Pixabay
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Welchen Erfolg konnte die Verbraucherzentrale NRW erstreiten?

Etliche Veranstalter hatten Eventim mit der Rückerstattung der Ticketpreise für abgesagte Veranstaltungen beauftragt. In den uns vorliegenden Fällen gab es von Eventim für Verbraucher:innen zwar eine Erstattung der Ticketpreise, aber nicht in voller Höhe. Hierbei hat der Ticketvermittler Beträge einbehalten und sich dabei auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berufen. Dort hieß es:
„Die im Ticketpreis enthaltene Vorverkaufsgebühr fällt als Entgelt für die erfolgreiche Vermittlung des Tickets unmittelbar bei dessen Verkauf an. Im Falle von Absagen oder Verlegungen von Veranstaltungen durch den Veranstalter oder aus sonstigen Gründen kann die Vorverkaufsgebühr daher nicht erstattet werden.“

Der Ausschluss der Erstattung von Vorverkaufsgebühren sollte nach dieser Klausel unabhängig von der Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen gelten, also sowohl bei einer bloßen Vermittlungsleistung durch Eventim als auch beim Verkauf im eigenen Namen und auf fremde Rechnung (Kommissionsgeschäft).

Diese Klausel ist nach Ansicht des Gerichts unwirksam. In den Fällen, in denen Eventim die Tickets auf Kommissionsbasis verkaufe, benachteilige die Klausel den Kunden in unangemessener Weise.

Zudem hielt das Gericht die Klausel insgesamt für intransparent. In den der Verbraucherzentrale NRW vorliegenden Fällen war die Höhe der Vorverkaufsgebühr beim Abschluss des Ticket-Kaufvertrages nicht gesondert ausgewiesen. Daher könnten Verbraucher:innen nach Ansicht des Gerichts das wirtschaftliche Risiko, das sich aus dem in der Klausel angeordneten Ausschluss der Erstattungsfähigkeit ergebe, nicht abschätzen.

Aus der Unwirksamkeit der Klausel folgt, dass Eventim nicht pauschal für alle Fälle den Anspruch auf Rückzahlung der Vorverkaufsgebühr ausschließen kann.

Gegen wen muss jetzt der Erstattungsanspruch gerichtet werden?

Grundsätzlich kommt der Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung mit dem jeweiligen Veranstalter zustande. Dies gilt in der Regel auch dann, wenn Tickets über Eventim gebucht werden. Einen Überblick über Ihre Rechte bei Veranstaltungsabsagen finden Sie in diesem ausführlichen Artikel.

Deswegen sollten Sie Ihren Anspruch auf Rückzahlung des vollständigen Ticketpreises grundsätzlich zunächst gegen den jeweiligen Veranstalter richten. Wenn Sie unsicher sind, wer Veranstalter ist, schauen Sie auf Ihr Ticket. Dort muss der Veranstalter genannt sein.

Musterfeststellungsklage geplant: Schildern Sie Ihren Fall

Verbraucher:innen berichten, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält das für unzulässig und plant nun eine Musterfeststellungsklage gegen Eventim.

Sie sind betroffen und möchten Ihren Fall schildern? Dann melden Sie dem vzbv Ihren Fall.

Wann kann ich die Vorverkaufsgebühren direkt von Eventim fordern?

In den uns vorliegenden Fällen, die wir zum Gegenstand des Verfahrens gegen Eventim gemacht haben, ist Eventim nach eigenen Angaben vom jeweiligen Veranstalter mit der Rückabwicklung der Verträge beauftragt worden. So hat sich ein Veranstalter auf Rückfrage eines Verbrauchers wie folgt geäußert: „Die von Ihnen genannte Differenz in der Auszahlung der Ticketrückerstattung ist eine Gebühr, die von der Firma CTS Eventim als Ausgleich für bereits entstandene Kosten einbehalten wird. Hierauf haben wir keinen Einfluss und partizipieren daran in keinster Weise. Bitte wenden Sie sich an Eventim, um sich die Differenz auszahlen zu lassen.“

Nach unserer Einschätzung ist die Firma CTS Eventim in diesen Fällen der direkte Ansprechpartner für Kund:innen in Bezug auf die Rückabwicklung des Ticketkaufs. Verbraucher:innen müssen darauf vertrauen können, dass sie nur einen Ansprechpartner haben und hinsichtlich ihrer Ansprüche nicht zum Spielball zwischen Veranstalter und Ticketverkäufer werden.

In den Fällen, in denen

  1. Tickets über Eventim für ein Event eines anderen Veranstalters gekauft wurden und es sich somit um ein Kommissionsgeschäft handelt (Eventim handelt im eigenen Namen und auf fremde Rechnung),
  2. Eventim darüber informiert hat, vom Veranstalter mit der Erstattung der Ticketpreise beauftragt worden zu sein und
  3. die Vorverkaufsgebühr nicht erstattet wurde,

können Sie sich mit unserem Musterbrief direkt an Eventim wenden.

An wen wende ich mich, wenn Eventim meine Forderung zurückweist und nicht Veranstalter des Events ist?

Wenn Eventim Ihren Anspruch endgültig zurückweist, sollten Sie sich an den Veranstalter wenden. Denn dieser ist in den meisten Fällen ihr Vertragspartner. Sollten Sie Ihren Anspruch auf Erstattung der Vorverkaufsgebühren gerichtlich durchsetzen wollen, ist Eventim nach unserer Ansicht daher in der Regel nicht der richtige Klagegegner. Da es auf den Einzelfall ankommt, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

Was muss ich machen, wenn Eventim selbst Veranstalter ist?

Ist Eventim selbst der Veranstalter und damit ihr Vertragspartner, können Sie sich hinsichtlich der Rückzahlung des vollständigen Ticketpreises direkt an Eventim wenden. Einen Überblick über Ihre Rechte bei Veranstaltungsabsagen finden Sie in diesem ausführlichen Artikel.

Wie kann ich erkennen, wer Veranstalter ist?

Wenn Sie unsicher sind, wer Veranstalter der betroffenen Veranstaltung ist, schauen Sie auf Ihr Ticket. Dort muss der Veranstalter genannt sein.

Worum ging es in dem Verfahren noch?

Auch ein anderes Vorgehen haben wir kritisiert: Wurde eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt, hat Eventim die Rücknahme der Tickets verweigert. Begründung: Sie seien für den neuen Termin gültig. Dies hielt auch das Landgericht München I für zulässig – im Gegensatz zu uns. Denn nach unserer Auffassung handelt es sich bei termingebundenen Veranstaltungen um relative Fixgeschäfte, die mit dem Termin stehen oder fallen, sodass es keinen Raum für eine Vertragsanpassung gibt.

In diesem Punkt ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Wir haben Berufung eingelegt, die Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist noch nicht gefallen.

Muss jetzt dringend gehandelt werden?

Nein, Sie müssen jetzt nicht überstürzen. Ihre Ansprüche auf Erstattung verjähren erst nach Ablauf von drei Jahren. Ist Ihre Veranstaltung in 2020 abgesagt worden, haben Sie bis Ende 2023 Zeit zu entscheiden, ob Sie Ihre Forderung gerichtlich geltend machen wollen.

Sollten Sie sich bereits mit dem Veranstalter oder mit Eventim um die Rückerstattung von Ticketkosten streiten, können Sie auf das Urteil verweisen. Denn bereits der Verweis auf das Urteil kann das Unternehmen zum Entgegenkommen bewegen.

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