Inmitten eines hitzigen Tarifstreits hat die Deutsche Bahn die Lokführergewerkschaft GDL verklagt. Der Vorstoß zielt darauf ab, vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht zu klären, inwiefern die GDL berechtigt ist, eigenständige Tarifabschlüsse für ihre Mitglieder auszuhandeln. Dieser rechtliche Schritt der Bahn entzündete sich an einer besonderen Entwicklung: Die GDL gründete eine Genossenschaft, die zukünftig als Leiharbeitsfirma für Lokführer agieren soll.
Gemäß den Plänen der Gewerkschaft sollen Lokführer in dieser Genossenschaft unter besseren Arbeitsbedingungen beschäftigt und anschließend an Unternehmen der Bahn vermittelt werden.
Die Deutsche Bahn sieht hierin einen Interessenkonflikt, da die GDL durch diese Konstellation sowohl in der Rolle eines Arbeitgebers als auch als Gewerkschaft auftritt, was grundlegende Fragen zur Rollentrennung und zu möglichen Interessenkonflikten aufwirft.
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