Vor drei Jahren wurden rund 6.000 Kunden der Sparkasse Altenburger Land unrechtmäßig ihr Sparvertrag „S-Vermögensplan“ gekündigt, so Verbraucherschützer. Es wurden zu geringe Zinsen gezahlt und die Klauseln zur Zinsfestlegung waren unklar.
Mindestens 50 Betroffene starteten eine Musterfeststellungsklage, um das Verfahren in Gang zu setzen. Mehr als 200 Betroffene schlossen sich vor Ablauf der Frist am 24. Juli an.
Die Sparkasse betrachtet die Zahl der Betroffenen als gering und sieht die Kündigung der Sparverträge als nachvollziehbare Reaktion auf das Niedrigzinsumfeld.
Die Betroffenen hatten ihre Sparverträge in den 1990er-Jahren oder kurz nach der Jahrtausendwende abgeschlossen. Wenn das Oberlandesgericht Jena feststellt, dass die Kündigung unrechtmäßig war, könnten die Verträge rückgängig gemacht werden und Zins-Nachzahlungen könnten erfolgen.
Die Verbraucherzentrale hält Vertragsklauseln wie „Zinsen nach Marktbedingungen“ für zu unklar. Die Sparkasse argumentiert, dass wirtschaftliche Gründe sie zur Kündigung der Verträge zwangen und ein Urteil des Bundesgerichtshofs dies bestätigte.
Betroffene können sich der Musterfeststellungsklage noch anschließen. Eine Verhandlung wird voraussichtlich Ende dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres stattfinden. Das Gericht wird dann eine Entscheidung treffen.
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