Die Kläger argumentieren, dass Unternehmen wie Google (eine Tochtergesellschaft von Alphabet), Meta (die Muttergesellschaft von Facebook), ByteDance (der Betreiber von TikTok) und Snap (der Hersteller von Snapchat) Millionen von Kindern auf ihre Plattformen gelockt und abhängig gemacht hätten. Hunderte von Nutzern haben gegen diese Firmen Klage eingereicht, da sie durch die Nutzung sozialer Netzwerke sowohl physische als auch psychische Probleme erlitten hätten. Sie fordern Schadenersatz in nicht genannter Höhe und die Beendigung der aktuellen Geschäftspraktiken der Unternehmen.
Richterin Yvonne Gonzalez Rogers entschied, dass sich die betroffenen Konzerne in diesen Fällen nicht auf den ersten Verfassungszusatz berufen können, der die Redefreiheit in den USA schützt. Ebenso wenig schützt sie das Gesetz, das Onlinedienstanbieter davor bewahrt, für Handlungen Dritter auf ihren Plattformen haftbar gemacht zu werden. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Betreiber der großen sozialen Netzwerke haben.
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