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Klage gegen Ver.di

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Im deutschen Einzelhandel spitzt sich der Streit um die Tarife zu. Der Handelsverband Bayern hat der Gewerkschaft ver.di in einem Schreiben mit Schadenersatzklagen gedroht, wegen der kürzlichen Warnstreiks.

Der Geschäftsführer des Handelsverbandes Bayern, Bernd Ohlmann, sagte, dass Unternehmen bereits Millionenschäden durch diese Streiks erlitten haben, die seiner Meinung nach rechtswidrig seien. Ohlmann ist überzeugt, dass andere Landesverbände diesem Beispiel folgen werden.

Der Handelsverband Deutschland, der die Tarifverhandlungen für die Arbeitgeber auf Bundesebene koordiniert, sagt, dass die Warnstreiks aus Sicht des Handels unzulässig sind. Ohlmann erklärt, dass die aktuellen Streikmaßnahmen im Einzelhandel nicht den Anforderungen entsprechen, um als rechtmäßig angesehen zu werden. Es sei nicht akzeptabel, dass die Gewerkschaft mit Streiks gegen Unternehmen vorgehe, die bereits tarifgebunden sind und versuche, eine allgemeine Verbindlichkeit des Tarifabschlusses zu erzwingen.

Wenn auch nur eine Forderung bei einem Warnstreik unzulässig ist, wird der gesamte Warnstreik als rechtswidrig angesehen, und es drohen Klagen von den bestreikten Unternehmen. Ver.di wird aufgefordert, die Forderungen anzupassen.

Der Verhandlungsführer von ver.di, Hubert Thiermeyer, erklärt, dass das Schreiben „keinen Wert hat“ und dass sie die Forderungen nicht anpassen werden. In Nordrhein-Westfalen habe es bereits eine Klage zu diesem Thema gegeben, bei der das Arbeitsgericht zugunsten von ver.di entschieden habe.

Der Handelsverband NRW teilt die Rechtsauffassung der bayerischen Kollegen, will ihrem Beispiel jedoch nicht folgen. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Nord, Dierk Böckenholt, stuft die Streiks als „voraussichtlich rechtswidrig“ ein und fordert ver.di auf, sich auf Verhandlungen zu konzentrieren.

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