Anlegerschutz

Klage zulässig

mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Ein Richter im US-Bundesstaat Delaware lässt eine Klage von Boeing-Aktionären gegen den Vorstand des Unternehmens wegen zweier tödlicher Abstürze der 737 Max zu. Es sei erwiesen, dass der Vorstand darüber gelogen habe, ob und wie er die Sicherheit der 737 Max überwacht hat, hieß es gestern in der Urteilsbegründung.

Der erste der beiden Abstürze sei eine „Warnung“ in Bezug auf einen Fehler im Sicherheitssystem MCAS gewesen, „die der Vorstand hätte beachten sollen, aber stattdessen ignoriert hat“.

Dass der Vorstand wissentlich versagt habe, zeige sich auch darin, dass er zum damaligen Zeitpunkt erklärte, bestimmte Maßnahmen zur Überwachung der Sicherheit ergriffen zu haben, die er in Wirklichkeit nicht durchgeführt hat.

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