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Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Gescher erfolglos

QuinceCreative (CC0), Pixabay
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung abgewiesen.

Der angefochtene Planfeststellungsbeschluss genehmigt die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung im Abschnitt Nordvelen – Legden Süd. Die Leitung ist rund 15 km lang und gehört zum südlichen Teil des Gesamtvorhabens Dörpen/West – Niederrhein.

Die Klägerinnen, deren Grundstücke von der geplanten Leitung durch Maststandorte und Schutzstreifen in Anspruch genommen werden, konnten mit ihren Einwänden gegen die Trassenwahl im Bereich Gescher nicht durchdringen. Der Planfeststellungsbeschluss hat sich frei von beachtlichen Abwägungsfehlern für die Umgehung des Siedlungsbereichs von Gescher und gegen eine Erdkabelvariante entschieden. Auch die geltend gemachten Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

 

Eine weitere Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss, mit der eine unzureichende Berücksichtigung der Interessen der Nutzer eines Wochenendhausgebietes gerügt worden war, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 21. März 2023 (Az.: BVerwG 4 A 9.21) abgewiesen.

 

BVerwG 4 A 10.21

BVerwG 4 A 11.21

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