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Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Metelen und Wettringen erfolglos

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung abgewiesen.

Der angefochtene Planfeststellungsbeschluss genehmigt die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung im Abschnitt Asbeck – Haddorfer See. Die Leitung ist rund 33,5 km lang und gehört zum südlichen Teil des Gesamtvorhabens Dörpen/West – Niederrhein.

Die Gemeinde Metelen und dort im Außenbereich in der Nähe der geplanten Leitung wohnende Kläger konnten mit ihren Einwänden gegen die Trassenwahl im Bereich Metelen nicht durchdringen. Der Planfeststellungsbeschluss hat sich frei von beachtlichen Abwägungsfehlern gegen eine großräumigere östliche Umgehung des Siedlungsbereichs von Metelen oder eine Erdkabelvariante entschieden. Der Kläger, der in Wettringen Landwirtschaft mit Direktvermarktung ab Hof betreibt, kann nicht verlangen, dass im Bereich seiner Grundstücke auf eine Parallelführung der geplanten mit einer bereits vorhandenen 380-kV-Leitung verzichtet wird und beide Leitungen gemeinsam auf den neu zu errichtenden Masten geführt werden.

 

BVerwG 4 A 15.20 – Urteil vom 10. November 2022

BVerwG 4 A 16.20 – Urteil vom 10. November 2022

BVerwG 4 A 17.20 – Urteil vom 10. November 2022

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