Verifort Capital HC1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG
Tübingen
Nachtrag Nr. 1 vom 6. August 2021
zum Verkaufsprospekt vom 1. Oktober 2020
Verifort Capital HC1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG
Geschlossener inländischer Publikums-AIF gemäß §§ 261 – 272 KAGB
Nachtrag Nr. 1 vom 6. August 2021
der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH
zum Verkaufsprospekt vom 1. Oktober 2020
betreffend das Angebot zum Erwerb von Kommanditanteilen der
Verifort Capital HC1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG
Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH gibt folgende wichtige neue Umstände im Hinblick auf das bereits veröffentlichte Verkaufsprospekt vom 1. Oktober 2020 (der „Verkaufsprospekt“) bekannt:
1.1 |
Hendrik Böhrnsen und Torsten Schlüter sind mit Wirkung zum 04.08.2021 aus der Geschäftsleitung der Kapitalverwaltungsgesellschaft ausgeschieden. Zu neuen Geschäftsführern wurden mit Wirkung zum 04.08.2021 Ronald Jeremias und Ernst Rohwedder bestellt. |
2. |
Durch die vorstehend genannten personellen Veränderungen sind folgende Abschnitte des Verkaufsprospektes zu ändern. |
2.1 |
Auf Seite 24, Kapitel 4 „Angaben zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG).“ werden unter 4.4 „Geschäftsführung“ der erste bis dritte Absatz neu gefasst: Mit Wirkung zum 04. August 2021 wurden im Rahmen der internationalen Wachstumsstrategie der XOLARIS Gruppe die Herren Ronald Jeremias und Ernst Rohwedder als Geschäftsführer der KVG bestellt. Beide sind geschäftsansässig am Sitz der KVG in 80333 München, Maximiliansplatz 12. Die KVG beschäftigt weitere Mitarbeiter, die die einzelnen Funktionsbereiche ausfüllen. Ronald Jeremias, Jahrgang 1964, verantwortet als Geschäftsführer das Risiko- und Liquiditätsmanagement der KVG mit den weiteren Bereichen Bewertung, Meldewesen, Auslagerungscontrolling, Interne Revision, Rechnungswesen, IT, Compliance, Geldwäsche und Datenschutz. Nach seinem Mathematik-Studium begann er seine Laufbahn als Softwareentwickler bei einer Lebensversicherung und nachfolgend einer deutschen Großbank, bei der er für die Entwicklung von Prozess- und Risikomanagementsystemen auch für Publikumsfonds verantwortlich war. Ab 2005 war er bei der Tochtergesellschaft einer weiteren Bank verantwortlich für das gruppenweite Risikocontrolling und auch zwei Jahre Geschäftsführer einer Spezialfondsgesellschaft. Ronald Jeremias verfügt über umfangreiche Kompetenzen in der Anlageklasse Immobilien, aber auch Erneuerbare Energien, Flugzeuge und Schiffe waren in seiner Zuständigkeit im Risikocontrolling. Zudem hat er von 2011 bis 2013 den Executive Master in Risk Management and Regulation an einer renommierten Business School erlangt. Ernst Rohwedder, Jahrgang 1961, ist als Geschäftsführer der KVG verantwortlich für das Portfoliomanagement mit den weiteren Bereichen Anlegerverwaltung, Beschwerdemanagement, Strategie, Vertrieb/Marketing und Personal. Er verfügt über mehr als 30 Jahre Berufserfahrung im Bereich Banken und Finanzdienstleistungen und hat im Rahmen seines Berufslebens an der Entstehung von regulierten und unregulierten Fonds und Einzelinvestments in den Assetklassen Immobilien und erneuerbare Energien mitgewirkt. Ernst Rohwedder ist seit August 2016 für die XOLARIS-Gruppe tätig und war seit Februar 2020 Prokurist der Kapitalverwaltungsgesellschaft. |
2.2 |
Darüber hinaus sind auf Seite 135 des Verkaufsprospektes die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH und die Namen ihrer Geschäftsführer genannt und entsprechend zu ersetzen. |
3. |
Unabhängig von vorgenannten wichtigen neuen Umständen aktualisieren wir anlässlich dieses Nachtrags Nr. 1 die Angaben in folgenden Abschnitten. Bei den nachfolgenden weiteren Angaben handelt es sich nach Auffassung der KVG nicht um solche Umstände, die eine rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachtrags auslösen. Die KVG weist insoweit darauf hin, dass die Aktualisierung des Verkaufsprospektes durch die nachfolgenden weiteren Angaben freiwillig erfolgt, und dass hiermit nicht eine vollumfängliche Aktualisierung des gesamten Verkaufsprospektes verbunden ist. Die KVG behält sich vor, auch in Zukunft weitere solcher Aktualisierungen des Verkaufsprospektes auf freiwilliger Basis vorzunehmen. |
3.1 |
Auf Seite 127 im Abschnitt 19.2 „Auslagerungen seitens der KVG“ wird die Aufzählung im dritten Absatz ergänzt um:
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3.2 |
Auf Seite 27 im Abschnitt „4.9 Weitere von der KVG verwaltete Investmentvermögen“ wird die Aufstellung wie folgt aktualisiert und ergänzt:
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3.3 |
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 27.11.2019 die „Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ erlassen. Dieser Umstand wirkt sich auf die nachfolgend dargestellten Passagen des Verkaufsprospektes aus, die wie folgt ergänzt werden: Seite 8, Kapitel 1. „Wichtige Hinweise“, Die angebotene Kapitalanlage ist ein Produkt im Sinne des Art. 6 Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) und verfolgt nicht vorrangig Nachhaltigkeitsziele. Seite 95, Kapitel 14. „Risiken“, Nachhaltigkeitsrisiken von Vermögensgegenständen Die Anlageentscheidungen der KVG berücksichtigen grundsätzlich Nachhaltigkeitsrisiken. Es handelt sich dabei um Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können; dies schließt klimabezogene Risiken in Form von physischen Risiken und Transitionsrisiken ein. Nachhaltigkeitsrisiken wirken auf alle bekannten Risikoarten ein und stellen daher keine eigene Risikoart dar, sondern werden als Teilaspekt den bekannten Risikoarten wie Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko oder operationelles Risiko zugeordnet. Sie können sich verstärkend auswirken und tragen dann mitunter wesentlich zum Gesamtrisikoprofil des AIF bei. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken eintreten, können sie einen wesentlichen Einfluss – bis hin zu einem Totalverlust – auf den Wert und/oder die Rendite der betroffenen Vermögensgegenstände haben. Solche Auswirkungen auf einen Vermögensgegenstand können die Rendite des AIF negativ beeinflussen oder bis zum Totalverlust der Kapitalanlage führen. Vor diesem Hintergrund ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch KVG als Teil der Gesamtrisikostrategie im Risikomanagement verankert. Ziel ist es, das Eintreten dieser Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen auf die betroffenen Vermögensgegenstände bzw. das Gesamtportfolio des AIF zu minimieren. Die Nachhaltigkeitsrisiken, die einen negativen Einfluss auf die Rendite des AIF haben können, werden in die Aspekte Umwelt-, Soziales- und Unternehmensführung (nachfolgend „ESG“) unterteilt. Zu den Umweltaspekten kann z.B. der Klimaschutz oder Klimawandel zählen, zu den sozialen Aspekten z.B. die Einhaltung von Vorgaben zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zu den Aspekten der Unternehmensführung z.B. die Berücksichtigung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten oder dem aktiven Nachhaltigkeitsmanagement durch Geschäftsleitung und Aufsichtsrat der KVG. Darstellung der Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit Die Risiken im Zusammenhang mit ESG-Aspekten, können sich negativ auf die laufende Performance und/oder den Verkehrswert eines Vermögensgegenstandes des AIF auswirken. Sie werden auch ohne eigene Nennung in den im Risikokapitel genannten Risiken bei der Bewertung des Risikoausmaßes berücksichtigt. Risikomanagement Verfahren Zur Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken werden vom Risikomanagement Risikoindikatoren (Key Risk Indicators) herangezogen. Die Risikoindikatoren können dabei quantitativer oder qualitativer Natur sein und orientieren sich an den ESG-Aspekten und dienen der Risikofrüherkennung und Risikomessung einschließlich angemessener Stresstests. Seite 27, Kapitel 4. „Angaben zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)“, 4.10 Anlageziele und Anlagepolitik Die KVG berücksichtigt im Rahmen von Anlageentscheidungen als auch fortlaufend während der Investitionsdauer von bestehenden Anlagen etwaige Risiken, die im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten (Umwelt-, Soziales- und Unternehmensführung) stehen. |
Widerrufsrecht Wenn Sie vor der Veröffentlichung dieses Nachtrags zum Verkaufsprospekt eine auf den Erwerb eines Anteils an der Verifort Capital HC1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, können Sie diese gemäß § 305 Abs. 8 KAGB innerhalb einer Frist von zwei Werktagen nach Veröffentlichung dieses Nachtrags widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH, Maximiliansplatz 12, 80333 München, Telefax: +49 89 2620 222-99, E-Mail: info-adrealis@xol-group.com oder gegenüber der Verifort Capital Management GmbH, Konrad-Adenauer-Str. 15, 72072 Tübingen, Telefon: +49 7071 3665 100, Telefax: +49 7071 3665 77, E-Mail: info@verifort-capital.de zu erklären; zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Widerrufsfolgen Auf die Rechtsfolgen des Widerrufs ist § 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. |
Dieser Nachtrag Nr. 1 zum Verkaufsprospekt kann kostenlos als Druckversion bei der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH, Maximiliansplatz 12, 80333 München, angefordert werden. Eine digitale Version des Nachtrag Nr. 1 ist während der Platzierungsphase des Zeichnungskapitals über die Internetpräsenz www.adrealis-kvg.de kostenlos zu beziehen.
Datum der Aufstellung des Nachtrag Nr. 1: 6. August 2021
ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH
Ronald Jeremias Ernst Rohwedder
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