Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Erheben einer Mehrwertsteuer auf die Rundfunkgebühr in Österreich im Einklang mit dem EU-Recht steht. Laut den Richtern widerspricht die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie nicht der Besteuerung des öffentlichen Rundfunks in Österreich, der durch gesetzliche Gebühren finanziert wird (C-249/22).
Das Urteil erfolgte nach der Klage einer Rundfunkteilnehmerin, die die Rückzahlung der ihrer Meinung nach unrechtmäßig erhobenen Mehrwertsteuer für die Rundfunkgebühr gefordert hatte. Sie argumentierte, dass die Dienstleistungen des ORF nach EU-Recht nicht der Mehrwertsteuer unterliegen sollten. Die zuständige Gebühren Info Service GmbH (GIS) in Österreich lehnte diese Forderung jedoch ab.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Teilnehmerin zurückgewiesen hatte, legte sie Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein, der den Fall schließlich zur Klärung an den EuGH weiterleitete. Dieses jüngste Urteil des EuGH bestätigt, dass die Besteuerungspraxis in Österreich mit den europäischen Vorschriften vereinbar ist.
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