Klatsche für die Ampel vom Bundesverfassungsgericht

Published On: Mittwoch, 15.11.2023By Tags:

Diese Entscheidung bedeutet, dass die Finanzplanung der Ampelkoalition hinfällig ist und sowohl der Haushalt als auch die Klimapolitik einer gründlichen Überprüfung unterzogen werden müssen. Es wird als politischer Tsunami betrachtet, dessen Ausgang noch ungewiss ist.

Verfassungsexperte Professor Volker Boehme-Neßler bezeichnete das Urteil als „Ohrfeige für die Ampelkoalition“. Das Gericht erkannte in der Änderung des Haushalts keine zulässige Maßnahme, sondern einen verfassungswidrigen Trick, der die Schuldenbremse umging. Dieser „Taschenspielertrick“ wurde nun von Karlsruhe gestoppt.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt wies darauf hin, dass die Ampelkoalition eine unseriöse Haushaltspolitik betrieben habe und nun mit einem 60-Milliarden-Euro-Loch im Haushalt konfrontiert sei. Dieses Loch entstand, weil Milliarden, die ursprünglich nicht angetastet werden sollten, für die Finanzierung links-grüner Projekte verwendet wurden.

Hintergrund des Streits war, dass die Bundesregierung während der Pandemie massiv Schulden aufgenommen hatte, von denen nach dem Ende der Pandemie 60 Milliarden Euro ungenutzt übrigblieben. Diese wurden in den Klima- und Transformationsfonds umgeschichtet, was von der CDU als Umgehung der Schuldenbremse kritisiert wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Maßnahme nun als verfassungswidrig eingestuft.

Die Frage, die sich nun stellt, betrifft die Schuldengrenze und die Auswirkungen dieser Entscheidung auf den Haushalt und die geplanten Projekte der Ampelkoalition. Dieses Urteil wird zweifellos politische Konsequenzen haben und die politische Landschaft in Deutschland maßgeblich beeinflussen.

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