Startseite Allgemeines Klatsche für die Sparkasse Ulm
Allgemeines

Klatsche für die Sparkasse Ulm

Teilen

Gutes Urteil für Verbraucher. Die Sparkasse Ulm muss hohe Zinsversprechen an ihre Kunden einhalten. Das Institut dürfe hochverzinste Sparverträge, die es zwischen 1993 und 2005 vertrieben hat, nicht kündigen, entschied das Ulmer Landgericht am Montag. Die Sparverträge haben eine Laufzeit von 25 Jahren und gewähren den Kunden Bonuszinsen von bis zu 3,5 Prozent. Für Sparer ist das im aktuellen Niedrigzinsumfeld sehr attraktiv, für die Sparkasse ein schmerzhaftes Verlustgeschäft. Die Sparkasse Ulm hatte in der Vergangenheit versucht diese verlustbringenden Verträge durch eine einseitige Kündigung loszuwerden. dem dürfte jetzt der Riegel vorgeschoben worden sein. Was allerdings noch mehr gelitten hat, ist das Image der Sparkasse Ulm. Das ist jetzt irgendwie im „Eimer“.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

OLG Frankfurt legt EuGH Frage zur Vollstreckung gegen in Curaçao ansässigen Glücksspielanbieter vor

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die...

Allgemeines

OLG Frankfurt: Facebook durfte Post mit Fehlinformationen zu Covid-19-Impfstoffen löschen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Berufung eines Klägers zurückgewiesen,...

Allgemeines

Bürger-Energie Lüdenscheid e.G ein Fall für das Bundesamt für Justiz?

Gesetzliche Hinterlegungspflichten von Bilanzen und die mögliche Rolle des DEGP e.V. Wie...

Allgemeines

Wohnungsdurchsuchung nach Internet-Beleidigung gegen Bundeswirtschaftsminister Dr. Habeck – Landkreis Haßberge

Ein 64-jähriger Mann aus dem Landkreis Haßberge hat es mit seiner „Kreativität“...