Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Coronavirus-Beschränkungen für das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Das Land Nordrhein-Westfalen hätte nach dem Coronavirus-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen – ein „Lock-down“ für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, teilte das Gericht heute mit. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Hintergrund der Auflagen sind mehr als 1.000 positiv auf das Coronavirus getestete Tönnies-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter am Standort in Rheda-Wiedenbrück.
Die Befunde hatten zu regionalen Einschränkungen im öffentlichen Leben in den Kreisen Gütersloh und Warendorf geführt. Die regionale Verordnung der Landesregierung wäre in die Nacht zum Mittwoch um 00.00 Uhr ausgelaufen.
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