Die im Jahr 2018 wieder eingeführte bayrische Grenzpolizei verstößt teilweise gegen die deutsche Verfassung. Nach einem heute verkündeten Urteil des bayrischen Verfassungsgerichtshofs verstoßen die Gesetze, die die Grundlage der Grenzpolizei sind, zum Teil gegen das Rechtsstaatsprinzip. Damit gaben die bayrischen Verfassungsrichter in Teilen einer Klage der Grünen statt.
Die generelle Wiedereinführung der Grenzpolizei beanstandeten die Richter aber nicht. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte mit der damaligen CSU-Alleinregierung wenige Monate vor der Landtagswahl die Grenzpolizei wieder eingeführt. Laut CSU konnte die Einheit über 25.000 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten feststellen und ahnden.
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