Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger vorläufig außer Kraft gesetzt. „Die Außervollzugsetzung der Regelung hat allgemeine Wirkung“, erläuterte ein Gerichtssprecher heute die weitreichenden Folgen des Eilantrags zweier österreichischer Schüler.
Die beiden Gymnasiasten besuchen eine Schule im Landkreis Berchtesgadener Land und mussten sich nach der Einreisequarantäneverordnung des deutschen Bundeslandes mindestens einmal in der Woche einem Coronavirus-Test unterziehen. Der Senat entschied jedoch nun, dass sich diese Regelung im Hauptsacheverfahren voraussichtlich als unwirksam erweisen werde. Er setzte sie daher außer Vollzug.
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