Geschädigte des VW-Abgasskandals dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Land des Autokaufs auf Schadenersatz klagen. Das bedeutet, dass österreichische Käuferinnen und Käufer auch in Österreich vor Gericht ziehen können – und nicht nur in Deutschland, wo Volkswagen seinen Sitz hat. Das entschied das Höchstgericht am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-343/19).
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