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KLDC Technological systems LTD: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an / Secure Trading Financial Services: BaFin ordnet Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung und des Eigenhandels an

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KLDC Technological systems LTD: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 10. Mai 2019 gegenüber der KLDC Technological systems LTD, Marshallinseln, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

KLDC Technological systems LTD bietet auf der Handelsplattform www.cfxpoint.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) auf Aktien, Indizes, Edelmetalle und Rohstoffe sowie den Erwerb und Handel mit Kryptowährung an.

Indem sie ihren Kunden Zugang zu den angebotenen Kontrakten sowie zur Kryptowährung verschafft, erbringt das Unternehmen den Eigenhandel im Sinne von § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in der Bundesrepublik Deutschland. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt es jedoch nicht.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

Secure Trading Financial Services: BaFin ordnet Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung und des Eigenhandels an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 8. Mai 2019 der Secure Trading Financial Services, Frankreich, die sofortige Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung und des Eigenhandels angeordnet.

Die Gesellschaft betreibt die Internetseite www.setra-fin.com. Die Gesellschaft steht im Zusammenhang mit der schwedischen „Investfinans AB“, der bereits mit Bescheid vom 3. April 2019 das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagt wurde.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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