Heute soll das seit Monaten bekannte Kleinanlegerschutzgesetz von der Bundesregierung beschlossen werden. Damit würden vermutlich zu Beginn des nächsten Jahres erhebliche Veränderungen, vor allem im grauen Kapitalmarkt, zum tragen kommen. Das so umstrittene Nachrangdarlehen dürfte damit auch unter das Vermögensanlagegesetz fallen, damit in der Konsequenz im grauen Kapitalmarkt „TOT“ sein. Ist das Nachrangdarlehen dann unter das Vermögensanlagegesetz gestellt, wird die Qualität der Beratung und der Prospektierung sicherlich wesentlich besser und so mancher Küchentischinitiator wird vom Markt verschwinden..
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Referentenentwuerfe/2014-07-28-kleinanlegerschutzgesetz.html
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