Eigentlich hat man mit der Gesetzeskraft für das Kleinanlegerschutzgesetz bereits zum 1. Juli gerechnet. Nun wurde die Gesetzeskraft also zum 10. Juli 2015 hergestellt. Es ist ein richtiger und wichtiger Schritt, denn vor allem die BaFin bekommt mehr Kompetenzen im Hase- und Igelspiel. Das muss die BaFin jetzt ab sofort dann auch zu nutzen lernen. Gespannt darf man jetzt auch sein, wie sich der Crowdfundingbereich entwickelt, der im Gesetz sehr nachsichtig geregelt wurde. Darauf hatte der Bundesrat dann bei der Abstimmung nochmals bestanden. Nun dürften dann auch wieder viele neue Produkte auf den Markt kommen, denn die Rechtsunsicherheit, die sich daraus ergab, dass man ja nicht wusste, wie was im neuen Kleinanlegerschutzgesetz geregelt wird, ist nun vorbei. Trotzdem „Vertrieb ist wie Wasser“, und es wird in anderen Bereichen wieder Auswüchse geben, die auch dieses Gesetz nicht regeln kann. Dieses Gesetz kann auch kriminelles Handeln nicht verhindern, aber es kann es erschweren. Da wo Geld ist, gibt es auch immer Diebe.
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