Startseite Allgemeines Kleinwort Consulting kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

Kleinwort Consulting kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Teilen

Kleinwort Consulting kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Datum: 29.01.2019

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Kleinwort Consulting keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Kleinwort Consulting mit angegebenem Sitz in Brüssel, Belgien, tritt sowohl über ihre Webseite www.kleinwortcolsulting.com, welche die Vermögensverwaltung zum Gegenstand hat, als auch über die Webseite www.loyalcoins.de, welche die Anlage in Bitcoins beinhaltet, unaufgefordert an Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland heran, um diesen ihre Dienstleistungen anzubieten.

In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) behauptet die Kleinwort Consulting, dass sie ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des KWG sei und eine Erlaubnis nach § 32 KWG habe, um verschiedene Wertpapierdienstleistungen zu erbringen. Dies trifft nicht zu.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Der Heilige Abend: Bedeutung und Geschichte

Bedeutung des Heiligen Abends Der Heilige Abend, auch „Weihnachtsabend“ genannt, wird am...

Allgemeines

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) vom: 13.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen...

Allgemeines

Nordstrom-Familie übernimmt Kontrolle zurück: Kauf für 6,25 Milliarden Dollar

Die bekannte US-Warenhauskette Nordstrom geht wieder in den Besitz ihrer Gründungsfamilie über....