Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 18/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 17477 eingetragenen KLG Projektentwicklungs GmbH, Empeler Straße 122, 46459 Rees, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Heinz-Ralf Knickmeier, Kapitelstraße 1, 46459 Rees
Geschäftszweig: die Projektplanung und Projektentwicklung von Immobilien,Grundstücke und deren Realisierung durch Erwerb, Bebauung und Vermietung sowie der Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden aller Art
ist am 27.05.2022, um 10:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
34 IN 18/22
Amtsgericht Kleve, 27.05.2022
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