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Die EU-Energiekommissarin Kadri Simson hat in einer öffentlichen Ratssitzung der EU-Energieministerinnen und -minister die Mitgliedsstaaten nachdrücklich daran erinnert, ihre finalen Nationalen Energie- und Klimapläne (NEKPs) fristgerecht bis zum 30. Juni 2024 in Brüssel vorzulegen. Sie betonte, dass es sich hierbei um eine verbindliche Deadline handle, die unbedingt einzuhalten sei.

Österreich stellt in diesem Zusammenhang einen Sonderfall dar, da es als einziger EU-Staat bisher noch nicht einmal einen offiziellen NEKP-Entwurf eingereicht hat. Dieser hätte bereits bis zum 30. Juni 2023 bei der EU-Kommission vorliegen müssen. Zwar reichte Österreichs Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Oktober 2023 mit Verspätung einen vorläufigen Plan ein, doch wurde dieser von Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) wieder zurückgezogen. Edtstadler informierte die Kommission darüber, dass Gewesslers Entwurf nicht innerhalb der Regierung abgestimmt worden sei und somit nicht die offizielle Position Österreichs repräsentiere.

Seither herrscht offenbar Uneinigkeit zwischen den beiden Ministerinnen darüber, wer die Verantwortung für das Fehlen eines österreichischen NEKP-Entwurfs trägt. Die EU-Kommission hat aufgrund der Versäumnisse Österreichs bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Sollte Österreich nun auch die Frist für die Einreichung des finalen NEKPs am 30. Juni 2024 nicht einhalten, droht ein weiteres Verfahren dieser Art.

Die Bedeutung der fristgerechten Einreichung der NEKP-Entwürfe liegt darin, dass die EU-Kommission auf dieser Grundlage die Pläne der Mitgliedsstaaten bewerten und Rückmeldungen geben kann, die dann in die finale Version einfließen sollen. In den NEKPs müssen die EU-Staaten darlegen, welchen Beitrag sie zur Erreichung der gemeinsamen EU-Ziele für 2030 leisten werden und welche konkreten Maßnahmen sie dafür zu ergreifen gedenken.

Das Vorgehen Österreichs stellt nicht nur eine Missachtung der von der EU gesetzten Fristen dar, sondern erschwert auch eine koordinierte und effektive Klimapolitik auf europäischer Ebene. Es bleibt abzuwarten, ob die österreichische Regierung in der Lage sein wird, ihre internen Differenzen zu überbrücken und fristgerecht einen finalen NEKP vorzulegen, um weiteren Vertragsverletzungsverfahren zu entgehen und einen angemessenen Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele zu leisten.

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