Ein 31-jähriger Klima-Aktivist der Gruppe „Letzte Generation“ wurde vom Amtsgericht Tiergarten zu einer viermonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Er hatte einen falschen Feueralarm ausgelöst und an drei Straßenblockaden teilgenommen.
Das Gericht befand ihn für schuldig wegen Nötigung, versuchter Nötigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Missbrauchs von Notrufen. Da der Aktivist bereits vorbestraft war und keine Reue zeigte, wurde keine Bewährungsstrafe gewährt. Dies ist das zweite Mal, dass ein Klima-Aktivist der Gruppe „Letzte Generation“ in Berlin eine Haftstrafe ohne Bewährung erhält. Im April wurde eine ähnliche Strafe gegen eine 24-jährige Aktivistin verhängt.
Die Richterin erklärte, dass solche Aktionen keine akzeptablen Mittel seien, um die Politik zu beeinflussen, und dass die Grenzen des legitimen Protests überschritten würden. Der Verteidiger argumentierte, dass es einen Rechtfertigungsgrund in Form des Klimanotstands gebe und plädierte auf Freispruch.
Weitere ähnliche Verfahren sind beim Amtsgericht Tiergarten anhängig, und die Berliner Staatsanwaltschaft strebt beschleunigte Verfahren gegen Klima-Aktivisten an. Es wurden bereits etwa 25 solche Verfahren beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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