Eine Klimaaktivistin der Gruppe „Letzte Generation“ hat nach ihrer Verurteilung wegen einer Straßenblockade Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Sie wurde zuvor wegen Nötigung verurteilt, da sie an einer Sitzblockade im September 2023 in Berlin teilgenommen hatte. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht bestätigten das Urteil, und eine Revision beim Kammergericht wurde abgelehnt.
Mit der Verfassungsbeschwerde möchte die Frau erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht überprüft, ob die Verurteilung gegen ihre Grundrechte verstößt. Sie und ihre Unterstützer argumentieren, dass die Bestrafung von Sitzblockaden die Demonstrationsfreiheit unverhältnismäßig einschränkt. Sie sehen zivile Ungehorsamsaktionen wie diese Blockaden als wichtigen und gewaltfreien Protest gegen die drohenden Gefahren des Klimawandels.
Die Aktivistin hofft, dass das Bundesverfassungsgericht klärt, ob solche Protestaktionen in Zukunft rechtlich anders bewertet werden können, damit der Protest für mehr Klimaschutz ohne strafrechtliche Konsequenzen durchgeführt werden kann.
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