Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 19.09.2022: Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 12.09.2022 |
KlimaINVEST GmbH & Co. KGaAHamburgHRB 100945Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktGDie xRIT Deutschland GmbH, Hamburg, hat uns gemäß § 20 Abs.1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft zugleich eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. 16 Abs. 1 AktG an der KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA gehört. Herr Jost Rodewald hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und zugleich mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA gehören, da ihm die von der xRIT Deutschland GmbH, Hamburg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. Die Aquila Capital Holding GmbH, Hamburg, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht länger mehr als der vierte Teil der Aktien und damit auch keine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 16 Abs. 1 AktG an der KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA unmittelbar gehört. Die Aquila Holding GmbH, Hamburg, die Drei-R Holding GmbH, Hamburg, und Herr Roman Emanuel Rosslenbroich, haben uns jeweils gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihnen nicht länger mehr als der vierte Teil der Aktien und zugleich auch keine Mehrheitsbeteiligung an der KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA mittelbar (über die Zurechnung der Anteile der Aquila Capital Holding GmbH, Hamburg) gehören.
Hamburg, September 2022 KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA |
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