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Startseite Allgemeines Klimaschützer als kriminelle Vereinigung angeklagt
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Klimaschützer als kriminelle Vereinigung angeklagt

Elf-Moondance (CC0), Pixabay
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Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat fünf Mitglieder der Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt, wie die Behörde heute mitteilte.

Es geht um Angriffe auf Anlagen der Ölraffinerie PCK in Schwedt im Nordosten Brandenburgs, den Hauptstadtflughafen BER und das Barberini-Museum in Potsdam im Zeitraum von April 2022 bis Mai 2023.

Vorwürfe gegen eine „Teilgruppe“

Die Staatsanwaltschaft erklärte: „Der Tatvorwurf betrifft die Beschuldigten als Mitglieder einer Teilgruppe der ‚Letzten Generation‘, die sich, in Differenzierung zur gesamten Gruppierung der ‚Letzten Generation‘, zur Begehung von Straftaten einigen Gewichts bereiterklärt und an diesen beteiligt haben.“

Nach Störaktionen von Aktivistinnen und Aktivisten fanden im Dezember 2022 Durchsuchungen in mehreren Bundesländern bei Mitgliedern der Gruppe statt.

Ermittlungen auch in anderen deutschen Bundesländern

In ähnlicher Weise ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft München seit gut einem Jahr gegen fünf Klimaschutzaktivisten der Gruppe Letzte Generation wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in

einer kriminellen Vereinigung und gegen zwei weitere wegen Unterstützung. Auch die Staatsanwaltschaft Flensburg führt ein entsprechendes Ermittlungsverfahren.

Die Ermittlungen konzentrieren sich auf die Methoden und Aktionen der Gruppe, die wiederholt durch Blockaden und andere Formen des zivilen Ungehorsams auf den Klimanotstand aufmerksam gemacht haben. Die Behörden werfen den Beschuldigten vor, bewusst und wiederholt Gesetze gebrochen zu haben, um ihre politischen Ziele durchzusetzen, und dabei erhebliche Sachschäden verursacht zu haben.

Reaktionen und Debatte

Die Anklagen und Ermittlungen haben eine hitzige Debatte in der Öffentlichkeit und in politischen Kreisen ausgelöst. Befürworter der „Letzten Generation“ argumentieren, dass die Dringlichkeit der Klimakrise radikale Maßnahmen rechtfertigt und dass die Aktionen der Gruppe als legitime Form des Protests zu betrachten seien. Kritiker hingegen sehen in den Aktionen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und unterstützen das harte Vorgehen der Justiz.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gerichtsverfahren entwickeln und welche Auswirkungen sie auf die Klimaschutzbewegung und die öffentliche Wahrnehmung von Protestaktionen haben werden. Die Fälle könnten Präzedenzfälle schaffen und die Grenzen zwischen zivilem Ungehorsam und kriminellem Verhalten neu definieren.

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