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Klimaschutzgesetzänderungen vom Bundesrat gebilligt

geralt (CC0), Pixabay
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Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 17. Mai 2024 Änderungen am Klimaschutzgesetz gebilligt. An den Klimazielen ändert die Novelle nichts – Deutschland soll weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral bleiben.

Klimaziele sektorübergreifend erreichen

Ziel der Änderungen ist es, den Klimaschutz vorausschauender und effektiver zu gestalten. Zukünftig wird im Bereich der Treibhausgase auf eine mehrjährige Gesamtbetrachtung abgestellt, die alle Sektoren betrifft, um den Treibhausgasausstoß dort zu mindern, wo die größten Einsparpotentiale vorhanden sind. Der Fokus soll auf zukünftigen Emissionen liegen und nicht wie bisher auf Zielverfehlungen in der Vergangenheit. Zudem wird die Rolle des Expertenrates für Klimafragen gestärkt. Dieser erhält nun die Möglichkeit, eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen zu unterbreiten.

Bundesrat fordert Nachbesserungen

Der Bundesrat verabschiedete eine begleitende Entschließung, in der er unter anderem eine Nachsteuerungspflicht fordert, falls absehbar ist, dass Deutschland seine Klimaziele verfehlen könnte. Er weist zudem darauf hin, dass die im Gesetz vorgesehene Stärkung und Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme lediglich eine Maßnahme der Klimaanpassung darstellt, deren Erfolg unsicher sei. Für das Erreichen der Klimaschutzziele seien Anpassungsmaßnahmen allein nicht ausreichend. Es sei unerlässlich, dass der CO₂-Ausstoß ebenfalls deutlich reduziert wird.

Wie es weitergeht

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Bundesregierung und der Bundesrat setzen darauf, dass die neuen Regelungen einen wirksameren und flexibleren Ansatz zur Erreichung der Klimaziele ermöglichen und gleichzeitig die Grundlage für zukünftige Maßnahmen schaffen

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