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Klimaterroristen von Letzte Generation

qimono (CC0), Pixabay
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Seit Tagen gibt es einen Schlagabtausch anlässlich des Todes einer Radfahrerin in Berlin. Sie war von einem Betonmischer überrollt worden und ihren Verletzungen erlegen. Für Zündstoff sorgt die Frage, ob Klimaproteste, die auf den Straßen nahe des Unfallorts stattfanden, die Rettungsmaßnahmen behindert haben. Laut Feuerwehr sei ein Spezialfahrzeug zur Rettung der Frau zu spät gekommen. Die behandelnde Notärztin stellt den Sachverhalt laut einem Bericht aber anders dar.

Das Spezialfahrzeug, das helfen sollte, das unter dem Lkw eingeklemmte Unfallopfer zu befreien, stand nach Angaben der Feuerwehr in einem Stau – und dieser soll den Darstellungen der Feuerwehr nach durch eine Aktion der Protestgruppe Letzte Generation ausgelöst worden sein. Das Fahrzeug sei dann später zum Unglücksort gekommen, hieß es – die Feuerwehr sprach von mehreren Minuten. Allerdings räumte ein Sprecher ein, auch die Bildung einer Rettungsgasse sei problematisch gewesen.

Die Radfahrerin war am Donnerstagabend im Krankenhaus an ihren schweren Verletzungen gestorben – eine Obduktion soll klären, was konkret zu ihrem Tod geführt habe. Die Berliner Polizei stellte gegen zwei Klimaaktivisten Strafanzeige wegen unter anderem unterlassener Hilfeleistung. Auch werde geprüft, ab der Vorwurf einer fahrlässigen Tötung in Betracht komme, sagte eine Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft.

Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet nun am Freitag (Onlineausgabe), dass sich die behandelnde Notärztin – die sich bereits beim Unfallopfer befunden hatte – aber ohnehin schon dafür entschieden hatte, jenes Spezialfahrzeug nicht einzusetzen. Das gehe aus einem internen Vermerk der Feuerwehr hervor, wie das Blatt schreibt.

Demnach habe die Ärztin, die durch den Stau nicht behindert wurde, zwar kurz erwogen, den Betonmischer anheben zu lassen. Das „hätte aber wohl länger gedauert, wie auch die medizinische Situation verschlechtert“, zitierte die Zeitung aus dem Vermerk. Die Feuerwehr wollte sich zu dem Bericht nicht äußern. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Existenz des Vermerks auf Anfrage bisher nicht.

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