EuG zur Marke „Adlon“: Die Unionsmarke „Adlon Brand“ aus dem Jahr 2005 darf nur vom Betreiber des Hotels Adlon benutzt werden. Dies entschied das Gericht der Europäischen Union und wies damit die Klage des Sanitärprodukteherstellers Kludis ab. Es folgte damit der Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Das EUIPO hatte 2012 den Antrag von Kludis auf Anmeldung der Marke „Adlon“ für Badearmaturen und ähnliches zurückgewiesen.
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