Der Koalitionsvertrag enthält eine umfangreiche, teils restriktive Neuausrichtung der Migrations- und Integrationspolitik. Dabei werden Maßnahmen zur Begrenzung irregulärer Migration mit gezielter Förderung legaler Zuwanderung und Integration kombiniert.
Hier ist eine thematisch strukturierte Zusammenfassung:
🚧 Begrenzung und Steuerung von Migration
- Begrenzung statt nur Steuerung: Der Begriff „Begrenzung“ wird explizit in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen.
- Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre, mit Option auf Verlängerung.
- Ende freiwilliger Bundesaufnahmeprogramme, z. B. für Afghanistan.
- Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten, beginnend mit Algerien, Indien, Marokko, Tunesien.
- Zurückweisungen an den Grenzen auch bei Asylgesuchen in Abstimmung mit europäischen Partnern.
- Bundesausreisezentren zur Beschleunigung von Rückführungen werden geprüft.
- Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien, zunächst für Straftäter und Gefährder.
- Einreise- und Aufenthaltsverbote nach Abschiebung.
🧳 Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmarktintegration
- Aufbau einer zentralen „Work-and-Stay“-Agentur zur Bündelung und Digitalisierung aller Prozesse der Fachkräfteeinwanderung.
- Ziel: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse innerhalb von acht Wochen.
- Arbeitsverbote für Geflüchtete werden auf maximal drei Monate begrenzt (mit Ausnahmen).
- Berufsbegleitende Sprachförderung und Weiterbildung werden ausgeweitet.
- Erleichterte Bleiberechte für gut integrierte Geduldete, z. B. mit Erwerbstätigkeit, Sprachkenntnissen, Straffreiheit und mindestens 4 Jahren Aufenthalt.
🏠 Integration & Teilhabe
- Einführung verpflichtender Integrationsvereinbarungen, besonders für Erwerbslose.
- Ausbau der Integrationskurse, Sprach-Kitas und des Startchancen-Programms.
- Förderung von Initiativen mit Einwanderungsgeschichte.
- Wohnsitzregelung wird gestärkt; Ausnahmen reduziert, aber Schutz bei häuslicher Gewalt erweitert.
📜 Asylrecht und Verfahrensbeschleunigung
- Beschleunigung von Asyl- und Gerichtsverfahren durch Digitalisierung und spezialisierte Verwaltungsgerichte.
- Umstellung von Amtsermittlungs- auf Beibringungsgrundsatz im Asylrecht.
- Einschränkungen beim Rechtsbeistand vor Abschiebung; Ausbau der Kapazitäten für Abschiebehaft.
🌍 Internationale Dimension und Rückführung
- Migrations- und Rückführungsabkommen werden ausgeweitet.
- Westbalkan-Regelung auf 25.000 Personen jährlich begrenzt.
- Entwicklungspolitik wird stärker an Kooperationsbereitschaft zur Rücknahme und Begrenzung irregulärer Migration geknüpft.
📌 Fazit
Der Koalitionsvertrag verfolgt eine doppelte Strategie:
- Restriktiver beim Schutzstatus und bei irregulärer Migration,
- offensiv bei Fachkräftezuwanderung, Arbeitsmarktintegration und Integration vor Ort.
Viele Maßnahmen betonen Effizienz, Eigenverantwortung und klare Regeln – insbesondere für Bleiberecht, Berufsanerkennung und Asylverfahren. Gleichzeitig wird Migration stärker als wirtschafts- und sicherheitspolitisches Thema verankert.
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