Startseite Allgemeines Koblenzer Verwaltungsgericht erlaubt Aufstellung einer Werbetafel in Urbar ohne Sondergenehmigung
Allgemeines

Koblenzer Verwaltungsgericht erlaubt Aufstellung einer Werbetafel in Urbar ohne Sondergenehmigung

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
Teilen

Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz ist die Errichtung einer beleuchteten Werbetafel am südlichen Rand der Ortschaft Urbar, in unmittelbarer Nähe zur Bundesstraße B 42, ohne eine spezielle Genehmigung des Landesbetriebs Mobilität zulässig. Ein Werbeunternehmen hatte die Aufstellung der Anlage geplant und dafür eine Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt, stieß jedoch auf den Widerspruch des Landesbetriebs, der eine Genehmigung aufgrund des geringen Abstands zur Straße zunächst verweigerte.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass das fernstraßenrechtliche Anbauverbot in diesem Fall nicht greife, da die Werbeanlage innerhalb des von der B 42 erschlossenen Ortsbereichs liege. Merkmale wie die einspurige Straßenführung, vorhandene Gehwege, eine angrenzende Bushaltestelle sowie Ampelregelungen bestätigten, dass der Standort der Anlage Teil der Ortsdurchfahrt ist und somit keine Ausnahmegenehmigung benötigt wird.

Gegen die Entscheidung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 30. Januar 2024, Aktenzeichen: 1 K 625/23.KO)

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Ein typisches Chaos: Wie ein russisches Luftabwehrsystem angeblich ein aserbaidschanisches Flugzeug „versehentlich“ abschoss

Es gibt Tage, an denen selbst die absurdesten Verschwörungstheorien beinahe harmlos wirken...

Allgemeines

FTX

Ryan Salame und Caroline Ellison, zwei frühere Führungskräfte des Kryptowährungsunternehmens FTX, haben...

Allgemeines

Konzerne investieren Millionen, um Trumps Amtseinführung zu feiern

Fortune-500-Unternehmen, aufstrebende Krypto-Firmen und milliardenschwere Einzelpersonen beeilen sich, um die bevorstehende Amtseinführung...

Allgemeines

Hat der Vertrieb der DEGAG etwa Angst vor unserer IG-Degag?

Ach, Herr Ebner, was soll ich sagen – kreatives Marketing liegt Ihnen...