Am 22. Februar 2024 entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass die Stadt Köln das Auswahlverfahren für die Teilnahme an der Deutzer Kirmes im Frühjahr und Herbst 2024 fortsetzen darf. Eine Bewerberin, deren Teilnahme wegen formaler Mängel abgelehnt wurde, hatte gegen diese Entscheidung einen Eilantrag eingereicht, der jedoch abgewiesen wurde.
Die Entscheidung zur Wiederholung des Auswahlverfahrens fiel bereits im Dezember 2023, nachdem das Gericht im Zuge einer Klage rechtliche Mängel im ursprünglichen Verfahren festgestellt hatte. Trotz Neuausschreibung scheiterte eine Bewerberin daran, die geforderten Unterlagen fristgerecht einzureichen, was zur Ablehnung ihrer Bewerbung führte. Das Gericht bestätigte, dass die Stadt Köln korrekt gehandelt hat, da die Einreichung von Dokumenten nach Fristende explizit ausgeschlossen war.
Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde einzulegen, worüber dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
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